Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Bis zum 30.06.2021 können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Foto: DBwV/Scheurer
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/26972 – das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften mit den eingebrachten Änderungen beschlossen. Diese Änderungen betrafen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1063). Die geschaffene Option Personalratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen wird um drei Monate bis einschließlich zum 30.06.2021 verlängert. Der befristeten Verlängerung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.03.2021 (Plenarprotokoll 1001, Seite 85) zugestimmt.
Im Ergebnis können Personalratssitzungen somit weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen zunächst befristet bis zum 30.06.2021 online durchgeführt werden. Gleiches gilt ebenfalls für die Sprechstunden. Mit der dreimonatigen Verlängerung wird eine über dem 01.04.2021 bis zur endgültigen Verabschiedung der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes hinaus bestehende Regelungslücke vermieden. Somit stellt die Verlängerung der Regelungen des Bundespersonalvertretungsrechts nunmehr einen gleichzeitigen Zustand mit den ebenfalls bis zum 30.06.2021 verlängerten „Corona-Maßnahmen“ im Betriebsverfassungsgesetz dar.
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