70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Bis zum 30.06.2021 können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Foto: DBwV/Scheurer
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/26972 – das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften mit den eingebrachten Änderungen beschlossen. Diese Änderungen betrafen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1063). Die geschaffene Option Personalratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen wird um drei Monate bis einschließlich zum 30.06.2021 verlängert. Der befristeten Verlängerung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.03.2021 (Plenarprotokoll 1001, Seite 85) zugestimmt.
Im Ergebnis können Personalratssitzungen somit weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen zunächst befristet bis zum 30.06.2021 online durchgeführt werden. Gleiches gilt ebenfalls für die Sprechstunden. Mit der dreimonatigen Verlängerung wird eine über dem 01.04.2021 bis zur endgültigen Verabschiedung der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes hinaus bestehende Regelungslücke vermieden. Somit stellt die Verlängerung der Regelungen des Bundespersonalvertretungsrechts nunmehr einen gleichzeitigen Zustand mit den ebenfalls bis zum 30.06.2021 verlängerten „Corona-Maßnahmen“ im Betriebsverfassungsgesetz dar.
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