Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Bis zum 30.06.2021 können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Foto: DBwV/Scheurer
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/26972 – das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften mit den eingebrachten Änderungen beschlossen. Diese Änderungen betrafen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1063). Die geschaffene Option Personalratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen wird um drei Monate bis einschließlich zum 30.06.2021 verlängert. Der befristeten Verlängerung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.03.2021 (Plenarprotokoll 1001, Seite 85) zugestimmt.
Im Ergebnis können Personalratssitzungen somit weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen zunächst befristet bis zum 30.06.2021 online durchgeführt werden. Gleiches gilt ebenfalls für die Sprechstunden. Mit der dreimonatigen Verlängerung wird eine über dem 01.04.2021 bis zur endgültigen Verabschiedung der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes hinaus bestehende Regelungslücke vermieden. Somit stellt die Verlängerung der Regelungen des Bundespersonalvertretungsrechts nunmehr einen gleichzeitigen Zustand mit den ebenfalls bis zum 30.06.2021 verlängerten „Corona-Maßnahmen“ im Betriebsverfassungsgesetz dar.
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