70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Das Verteidigungsministerium will die Sicherheitsüberprüfung von Soldaten mit besonderen Fähigkeiten schnell verschärfen. Dazu habe das Bundeskabinett bereits am 10. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung von Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservisten beschlossen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Anlass für den Schritt - praktisch eine neue, nun vierte Stufe der Sicherheitsüberprüfungen - waren die Vorfälle im Kommando Spezialkräfte (KSK). Erwartet wird nun, dass sich der Bundestag Mitte April mit dem Gesetz befasst.
Das neue Gesetz soll für alle Soldaten in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen und besonderen militärischen Fähigkeiten gelten. Als Beispiele nennt das Ministerium Kampffertigkeiten, Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln, militärische Taktik oder Kompetenzen für Cyberoperationen.
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