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Zahlreiche Ehrungen bei der Mitgliederversammlung der KERH Augsburg: Stabsfeldwebel a.D. Walter Renberger (v.l.), Major a.D. Horst Schickram, Oberst a.D. Wolfgang Liedtke, Oberbootsmann d.R. Manfred Versal, Stabsfeldwebel a.D. Engelbert Eisenhofer, Stabefeldwebel a.D. Christian Heinz und Vorsitzender ERH Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber. Foto: Michael Lipp
Offenbar zogen nicht nur zahlreiche Ehrungen, sondern auch wieder einmal das Thema Pflege und deren Kosten die Mitglieder der Augsburger Kameradschaft ERH in das Wirtshaus „Unter dem Bogen“. Vorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Michael Lipp war sichtlich erfreut, dass der große Saal unerwartet und erstmals wieder fast bis auf den letzten Platz gefüllt war.
Lipp startete mit Unterstützung des Vorsitzenden ERH im Landesverband Süddeutschland, Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber, mit den Ehrungen der Mitglieder, die dem BundeswehrVerband seit nunmehr bis zu einem halben Jahrhundert angehören. Da sind Stabsfeldwebel a.D. Christian Heinz (25 Jahre) und Oberst a.D. Wolfgang Liedtke (40 Jahre). 50 Jahre dabei sind die beiden Stabsfeldwebel a.D. Engelbert Eisenhofer und Walter Renberger sowie Oberbootsmann d.R. Manfred Versal.
Major a.D. Horst Schickram ist dem BundeswehrVerband bereits 1963 beigetreten und damit sechs Jahrzehnte Mitglied. Den ehemaligen Starfighter-Piloten überraschte Vorsitzender Lipp neben der Treueurkunde mit einem DBwV-Kaffeebecher und einem Bildband „30 Jahre Jagdbombergeschwader 32“.
Pflegekosten im Blick behalten
Der Vorsitzende ERH im Landesverband Bernhard Hauber nahm mit seinem Vortrag die Pflegekosten bei den unterschiedlichen Arten der Pflege in den Blick. Hauber machte deutlich, dass Kosten für stationäre und häusliche Pflege unterschiedlich erstattet werden. Auch bei den Regeln für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie notwendige Entlastungsleistungen lohnt sich eine genauere Betrachtung, um alle Möglichkeiten der Unterstützung nutzen zu können. Hauber zeigte an Beispielen, welche Leistungen der Beihilfe im Pflegefall zu erwarten sind und wo – wie im Falle ambulanter Pflege – weitere eigene Vorsorge erforderlich sein könnte.
Mit Beginn der Hinterbliebenenversorgung auf Halbteilungsgrundsatz bei Pflegekosten achten
Gesetzlich in der Pflegeversicherung versicherte Witwen sollte bewusst sein, dass Sie vom beihilfeberechtigten Ehepartner dessen „Beihilfeanspruch“ mit Beginn der Hinterbliebenenversorgung erben. Bei der Erstattung der Pflegekosten gelte deshalb beim Zusammentreffen von Witwenrente und gesetzlicher Rente der Halbteilungsgrundsatz. Für die meisten war dies eine ganz neue und wichtige Information. Der DBwV hat dazu eine aktuelle „Basis – Info: Der Halbteilungsgrundsatz“ vom März 2023 in der Community bereitgestellt. Bei weiterem individuellen Informationsbedarf ist das Versorgungsreferat Beratung unter Telefon 030-259260-2222 oder per Mail: R1@dbwv.de zu erreichen.
Der nächste Stammtisch der KERH Augsburg findet am 07. Juni 2023 im Wirtshaus „Unter dem Bogen“ statt – Anmeldung bis 20.05.2023 wird erbeten.
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