Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der DBwV empfiehlt, dass Teilzeittarifbeschäftigten, für die Mehrarbeit angeordnet wurde, unbürokratisch eine Auszahlung der geleisteten Mehrarbeit gewährt wird. Foto: Bundeswehr/Sandra Herholt
Zivilpersonal, welches beispielsweise in den Krankenhäusern der Bundeswehr tätig ist, sollte unbürokratisch und zeitnah einen Ausgleich nach § 8 TVöD erhalten.
Derzeit leisten viele Teilzeittarifbeschäftigte in den Bundeswehrkrankenhäusern im Corona-Einsatz über ihre Teilzeitverträge hinaus erhebliche Mehrarbeit und Überstunden. Hierbei teilen sich zwei Teilzeitkräfte oft eine Vollzeitstelle. Auf Grund des erheblichen Anfalls an Mehrarbeits- und Überstunden und des „Dienstpostensplittings“ erscheint es fraglich, ob die angehäufte Arbeitszeit durch Freizeitausgleich nach der Überwindung der Corona-Krise abgebaut werden kann. Es gibt somit die Sorge, dass im Rahmen einer Gleitzeitregelung angehäufte Mehrarbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto in Folge der Überschreitung des Abrechnungszeitraums zumindest zu einem großen Teil verfallen werden.
Um dem entgegen zu wirken, wird seitens des DBwV empfohlen, dass Teilzeittarifbeschäftigten, für die Mehrarbeit angeordnet wurde, unbürokratisch eine Auszahlung der geleisteten Mehrarbeit nach § 8 Abs. 2 TVöD-Bund gewährt wird. Sofern bereits jetzt schon absehbar ist, dass die aufgebauten Mehrarbeitsstunden nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TVöD-Bund festgelegten Zeitraums von mindestens einem Jahr mit Freizeit ausgeglichen werden können, sollte im Rahmen einer Einzel- oder gegebenenfalls Kollektivvereinbarung der Fälligkeitszeitpunkt vorgezogen werden. Dies wäre auch ein sichtliches Zeichen von Wertschätzung der von Tarifbeschäftigten in der Krise geleisteten Arbeit. Ebenso unbürokratisch sollte sich die Abrechnung von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit nach § 8 Abs. 1 TVöD-Bund gestalten.
Hierzu ist zu empfehlen, dass die Einführung des softwaregestützten PEP-Moduls zur Personaleinsatzplanung flächendeckend in allen Bundeswehrkrankenhäusern forciert wird, da sich die Auszahlung von angefallenen Zuschlägen dadurch wesentlich administrationsärmer gestalten würde. Die Verwaltungsvereinfachung ist dabei ganz im Sinne der Beschäftigten.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: