Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Voller Erfolg für den DBwV: Soldaten können zukünftig Reisezeiten über die tatsächliche Arbeitszeit hinaus als Arbeitszeit geltend machen. Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
„Das war mal wieder ein ganz dickes Brett“, so der Vorsitzende Besoldung / Haushalt / Laufbahnrecht im DBwV, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch. Mehr als drei Jahre haben wir gefordert, dass Reisezeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, als Arbeitszeit anerkannt werden. Und nun ist es endlich soweit. Und das gleich für beide Statusgruppen: Beamte und Soldaten. Zu den Fakten:
Ab dem 01.03.2021 sollen für die Statusgruppe der Soldaten, Reisezeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, zu einem Drittel angerechnet und als Zeitguthaben auf das Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden. Die Reisezeiten sind dem Dienstherrn anzuzeigen. Die Regelung gilt auch für Dienstreisen am Wochenende oder an Feiertagen.
Hintergrund der beabsichtigten Neuregelung bildet die Änderung der Arbeitszeitverordnung der Beamten zum 01.03.2021. Das BMVg hat mit Weisung vom 04.03.2021, Gz. R II 6 - Az 16-02-05, entschieden, dass die Regelung der Beamten rückwirkend zum 01.03.2021 zur Gleichbehandlung aller Statusgruppen auch auf die Soldaten anwendbar sein wird. Die Regelung für die Soldaten soll im Rahmen der sogenannten Dritten Verordnung der Änderung der SAZV, die für den 01.07.2021 geplant ist, in die SAZV aufgenommen werden.
Mit dem Rundschreiben vom 19. Februar 2021 hat das Bundesministerium des Innern bestätigt, dass die Regelung auch für Tarifbeschäftigte gilt.
Das heißt für alle: Sofern ab 01.03. bis 01.07. Dienstreisen anfallen, bitte die Stunden notieren, damit nach Inkraftsetzen (01.07.) die rückwirkende Geltendmachung ab 01.03. nicht verloren geht.
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