Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Jahresrückblick Juli: Eine Landesversammlung, zwei Jahrestage und ein Marsch zum Gedenken
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Erhöhung der Fliegerstellenzulage durch das BesStMG: Bei Weitergewährung profitieren nur neue Fälle seit 2020. Foto: Bundeswehr/PIZ Luftwaffe
Berlin. Im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG), das zum Jahresanfang 2020 in Kraft getreten ist, ist eine Vielzahl von Zulagen erhöht worden. Hierzu zählt auch die Stellenzulage für die fliegerische Verwendung nach Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Hier ging es erneut um rund 40 Prozent rauf!
So weit, so gut. Allerdings sorgt diese Erhöhung derzeit für viel Verwirrung. Denn die Fliegerstellenzulage erhalten nach Absatz 2 auch Soldaten nach Beendigung der Verwendung bei gleichzeitigem Vorliegen weiterer Voraussetzungen. Oft werden diese Kameraden auch als Scheinerhalter oder Inübunghalter bezeichnet. Diese sogenannte Weitergewährung erfolgt jedoch nur in Höhe der zuletzt bezogenen Zulage. Die Erhöhung der Zulage kommt daher den Soldaten, die vor dem 1. Januar 2020 einen Anspruch auf die Weitergewährung erworben haben, nicht zugute. Das heißt, die 40-prozentige Erhöhung nehmen diese nicht mit! Dies betrifft Soldaten mit einer Verpflichtung zur Erhaltung des fliegerischen Könnens und Soldaten ohne diese Verpflichtung gleichermaßen.
Diese Vorgehensweise führt punktuell zu ungerecht anmutenden Ergebnissen, ist aber bei allen bisherigen Erhöhungen so praktiziert worden und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits 1984 gebilligt worden. Zur Begründung führt das BVerwG an, eine Erhöhung der Zulage gehe stets mit erhöhten Anforderungen, Belastungen und Gefahren einher, von denen Besoldungsempfänger in der Weitergewährung nicht betroffen seien.
Aufgrund einer fehlerhaften Umsetzung im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr ist jedoch allen Besoldungsempfängern mit Weitergewährungsansprüchen die erhöhte Zulage ausgezahlt worden. Das Bundesverwaltungsamt als personalabrechnende Stelle nimmt daher bei den Betroffenen, die die Verwendung vor dem 1. Januar 2020 beendet haben, eine händische Gegenrechnung vor. Betroffene, die auf diesem Weg zu Unrecht die erhöhte Zulage erhalten haben und sich nun mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sehen, können eine Rückzahlungsverpflichtung abwenden, wenn sie den Betrag im Zuge der Lebenshaltungskosten verbraucht haben.
Der DBwV hat sich aufgrund der großen Fallzahlen an das BMVg gewandt und auf eine Erklärung hingewirkt. Im BMVg wird nicht davon ausgegangen, dass eine korrekte Umsetzung im System vor September 2020 erfolgen wird.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: