Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Behandlung beim Physiotherapeuten. Symbolbild: Pixabay
Zu den Heilmitteln gehören Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Manuelle Lymphdrainage, Packungen, Logopädie, Ergotherapie und Podologische Therapien. Diese sind nach Maßgabe der Beihilfeverordnung, insbesondere der Anlage 9 und 10, beihilfefähig. Die Höchsterstattungsbeträge wurden zum 01. Mai 2023 angepasst. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis finden Sie in diesem PDF.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Beihilfe finden Sie im internen Bereich der DBwV-Community.
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