DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Laufen für die gefallenen Ukrainer
Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservistinnen und Reservisten dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich
Es ist eine erfreuliche Information für alle Reservistendienstleistenden: Die Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Anpassungen greifen ab dem 1. Mai 2024.
Die vollständige Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit den jeweiligen Tagessätzen finden Sie HIER.
Für die Anpassung der Mindestleistungen hatte sich der Vorstand Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV stark gemacht. Grundlage war ein Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes im Dezember 2021. Der Vorstzende ERH im Bundesvorstand, Hauptmann Ingo Zergiebel, begrüßt die anpassung: „Nun ist es nach langen Gesprächsrunden unserer Mandatsträger, unseren Hauptamtlichen in den Fachreferaten mit vielen Verantwortlichen endlich gelungen, unseren Beschluss VIII/01 1.2 der letzten Hauptversammlung umzusetzen. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Reservedienstleistenden.“
Weitere Informationen zum Bereich der Unterhaltssicherung stellt das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) auf der Homepage der Bundeswehr bereit.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: