70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservistinnen und Reservisten dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich
Es ist eine erfreuliche Information für alle Reservistendienstleistenden: Die Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Anpassungen greifen ab dem 1. Mai 2024.
Die vollständige Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit den jeweiligen Tagessätzen finden Sie HIER.
Für die Anpassung der Mindestleistungen hatte sich der Vorstand Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV stark gemacht. Grundlage war ein Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes im Dezember 2021. Der Vorstzende ERH im Bundesvorstand, Hauptmann Ingo Zergiebel, begrüßt die anpassung: „Nun ist es nach langen Gesprächsrunden unserer Mandatsträger, unseren Hauptamtlichen in den Fachreferaten mit vielen Verantwortlichen endlich gelungen, unseren Beschluss VIII/01 1.2 der letzten Hauptversammlung umzusetzen. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Reservedienstleistenden.“
Weitere Informationen zum Bereich der Unterhaltssicherung stellt das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) auf der Homepage der Bundeswehr bereit.
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