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Ist alles geregelt, wenn es in den Einsatz geht? Die Kaltstartakte soll zur „Herstellung der persönlichen Einsatzbereitschaft“ beitragen. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Am 1. August 2024 trat das Dokument ARD-2641/1a in Kraft – dies ist die sogenannte Kaltstartakte.
Die Kaltstartakte dient als Leitfaden, um alle Angehörigen der Bundeswehr – einschließlich Zivilbeschäftigte – für das Thema „Herstellung der persönlichen Einsatzbereitschaft“ (sogenannte „Kaltstartfähigkeit“) zu sensibilisieren. In der Akte werden, im Stil einer Checkliste, alle im Privatleben relevanten Themen wie Eigentum, Vorsorge und Angehörige abgefragt. Diese umfassen u.a. eine Passwortliste für Internetkonten, Auflistung von Versicherungen, Informationen über wichtige Anlaufstellen bis hin zu amtlichen Musterformularen. Besonders wichtig sind die Regelungen zum Sorgerecht, die Patientenverfügung sowie das Testament.
Im Falle eines kurzfristig erforderlichen Einsatzes, aber auch bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie im Krankheits- oder Todesfall, ermöglichen die bereits erstellten Unterlagen den Betroffenen, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, handlungsfähig zu sein und sich auf andere wichtige Aufgaben zu konzentrieren. So werden sowohl die Soldaten als auch ihre Familien entlastet.
Die Kaltstartakte ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie ist flexibel gestaltet und kann an individuelle Lebensumstände angepasst werden. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen können jederzeit in der Akte berücksichtigt werden.
Die Nutzung der Kaltstartakte ist freiwillig
Es bleibt jedem selbst überlassen, ob und in welchem Umfang die entsprechenden Dokumente ausgefüllt werden. Die Bearbeitung darf nicht befohlen und der Inhalt nicht durch Vorgesetzte eingesehen werden. Die Kaltstartakte sollte idealerweise an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem sie für die Angehörigen leicht auffindbar ist. Angehörige sollten zudem über das Dokument informiert sein.
Die jeweiligen Dienststellen (militärisch und zivil) sind für die Verbreitung und Behandlung der Kaltstartakte verantwortlich. Der Sozialdienst der Bundeswehr steht auf Anfrage zur Verfügung, um Schulungen durchzuführen, inhaltliche Fragen zu beantworten und Unterstützung anzubieten.
Informationen für Familie und FreundeDie Kaltstartakte sowie die bereits bestehende Notfallmappe des BMVg bieten zudem wertvolle Informationen, die auch für Familienangehörige und Freunde nützlich sein können.Die Dokumente der Kaltstartakte sind über die Homepage der Bundeswehr abrufbar. Zu beachten ist, dass einige Vollmachten oder Verfügungen aus rechtlichen Gründen handschriftlich erstellt werden müssen. Hinweise dazu finden sich in den entsprechenden Dokumenten. Im Zweifel empfiehlt es sich bei komplexen Sachverhalten, die Beratung durch einen Fachanwalt und/oder Notar in Anspruch zu nehmen.
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