Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
„Wir brauchen die Möglichkeit, ganze Jahrgänge verpflichtend zu mustern"
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
Die Inflationsausgleichsprämie ist noch nicht auf dem Konto? Das Tarifergebnis liegt zwar vor, aber das entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz noch nicht. Deshalb kommt es wie in den Vorjahren zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs-und Versorgungsempfänger. Foto: Fotolia
Mit Bestätigung des neuen Tarifvertrags im Mai 2023 können sich Tarifbeschäftigte über die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 freuen – umso enttäuschter waren die Blicke vieler Besoldungs- und Versorgungsempfänger auf Ihre Bezügeabrechnungen für den laufenden Monat, weil diese einen Eingang der Zahlung nicht verzeichnet haben.
Gesetzliche Grundlage liegt noch nicht vor
Dies ist schlichtweg dem Umstand geschuldet, dass der geschlossene Tarifvertrag unmittelbar nur für die Tarifbeschäftigten gilt, da aufgrund des Alimentationsprinzips die Besoldung nicht durch Tarifverträge geregelt wird. Für die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger bedarf es daher eines eigenen Gesetzes, welches regelmäßig mit Hilfe eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt wird. Durch den noch erforderlichen Gesetzgebungsprozess kommt es üblicherweise zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger. Sobald dem Deutschen BundeswehrVerband hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend informieren.
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