DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Die Zeitenwende in den Köpfen
36. Europäischer Abend: „Sicherheit für Europa. Wie verteidigungsbereit sind wir?“
Es bleibt eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Bundestag beschließt Verteidigungsausgaben in Rekordhöhe
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Inflationsausgleichsprämie ist noch nicht auf dem Konto? Das Tarifergebnis liegt zwar vor, aber das entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz noch nicht. Deshalb kommt es wie in den Vorjahren zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs-und Versorgungsempfänger. Foto: Fotolia
Mit Bestätigung des neuen Tarifvertrags im Mai 2023 können sich Tarifbeschäftigte über die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 freuen – umso enttäuschter waren die Blicke vieler Besoldungs- und Versorgungsempfänger auf Ihre Bezügeabrechnungen für den laufenden Monat, weil diese einen Eingang der Zahlung nicht verzeichnet haben.
Gesetzliche Grundlage liegt noch nicht vor
Dies ist schlichtweg dem Umstand geschuldet, dass der geschlossene Tarifvertrag unmittelbar nur für die Tarifbeschäftigten gilt, da aufgrund des Alimentationsprinzips die Besoldung nicht durch Tarifverträge geregelt wird. Für die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger bedarf es daher eines eigenen Gesetzes, welches regelmäßig mit Hilfe eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt wird. Durch den noch erforderlichen Gesetzgebungsprozess kommt es üblicherweise zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger. Sobald dem Deutschen BundeswehrVerband hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend informieren.
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