70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Inflationsausgleichsprämie ist noch nicht auf dem Konto? Das Tarifergebnis liegt zwar vor, aber das entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz noch nicht. Deshalb kommt es wie in den Vorjahren zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs-und Versorgungsempfänger. Foto: Fotolia
Mit Bestätigung des neuen Tarifvertrags im Mai 2023 können sich Tarifbeschäftigte über die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 freuen – umso enttäuschter waren die Blicke vieler Besoldungs- und Versorgungsempfänger auf Ihre Bezügeabrechnungen für den laufenden Monat, weil diese einen Eingang der Zahlung nicht verzeichnet haben.
Gesetzliche Grundlage liegt noch nicht vor
Dies ist schlichtweg dem Umstand geschuldet, dass der geschlossene Tarifvertrag unmittelbar nur für die Tarifbeschäftigten gilt, da aufgrund des Alimentationsprinzips die Besoldung nicht durch Tarifverträge geregelt wird. Für die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger bedarf es daher eines eigenen Gesetzes, welches regelmäßig mit Hilfe eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt wird. Durch den noch erforderlichen Gesetzgebungsprozess kommt es üblicherweise zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger. Sobald dem Deutschen BundeswehrVerband hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend informieren.
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