Anhörung zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz: Vor den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses kamen die Verbände zu Wort. Foto: DBwV/Kruse

Anhörung zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz: Vor den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses kamen die Verbände zu Wort. Foto: DBwV/Kruse

04.06.2019
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Anhörung zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz: Verband bestimmt den Diskurs

Berlin. Kurz vor Schluss kamen noch einmal die zu Wort, die es betrifft: Drei Tage vor dem entscheidenden Bundestagsbeschluss zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz hörte der Verteidigungsausschuss die Verbände an. Unter der Leitung seines Vorsitzenden Wolfgang Hellmich (SPD) wurden – Regierungskrise hin oder her – Verbände und Gewerkschaften mehrere Stunden lang intensiv befragt. Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, und der Fachbereichsvorsitzende Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, standen ausführlich Rede und Antwort.
 
In seinem Eingangsstatement unterstrich Wüstner die grundsätzlich positive Bewertung des Gesetzentwurfs durch den Verband. Mit ihm würde eine Vielzahl von Verbesserungen auf den Weg gebracht, an denen der DBwV seit Jahren arbeite. Zudem würdigte er, dass die Bundesregierung nach dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) die Wiederherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr auch gesetzgeberisch erneut voran treiben wolle. Zusammen mit dem kurz vor der Kabinettsbefassung stehenden Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) könne das durchaus die gewünschte Wirkung erzielen. Zudem begrüßte der Bundesvorsitzende die Anhörung selbst: „Es ist ein wichtiges Signal für die Menschen der Bundeswehr, wenn sich die Mitglieder des Verteidigungsausschusses öffentlich wahrnehmbar mit diesem wichtigen Gesetz auseinandersetzen."

Den aus Sicht des DBwV nach wie vor bestehenden Optimierungsbedarf verdeutlichten Wüstner und Buch dann in der Fragerunde. Der Schwerpunkt lag dabei auf Aspekten der Fürsorge: Die geplante Anwendung der Einsatzversorgung bei einsatzgleichen Verpflichtungen erst ab AVZ-Stufe 3 sei beispielsweise mit Blick auf die Missionsrealität der Bundeswehr nicht sinnvoll. Vielmehr müsse die Einsatzversorgung bereits mindestens ab AVZ-Stufe 2 greifen. Auch die mit dem Gesetzentwurf umgesetzte Forderung des DBwV, Familienangehörige von an PTBS erkrankten Soldaten in die Therapie und Rehabilitation einzubeziehen, wird durch den Verband ausdrücklich gut geheißen.

Der DBwV kritisiert allerdings die bestehenden Einschränkungen als zu eng. Hier müsse nachgebessert werden, so Wüstner: „Die Einsatzversorgung ist eine der wesentlichen Errungenschaften für die Einsatzarmee Bundeswehr. Wenn sich die Einsatzrealität verändert, muss auch folgerichtig die Einsatzversorgung ausgeweitet werden. Wer hier optimiert, steigert die Einsatzbereitschaft der Soldaten im wahrsten Sinne des Wortes.“
 
Auf deutliche Ablehnung beim DBwV stößt das Ansinnen, durch eine Änderung im Soldatengesetz die SAZV faktisch auszusetzen – noch dazu ohne erkennbare Ausgleichsregelung. Das gleiche gilt für die Entfernung der gesetzlichen Festschreibung der 41-Stundenwoche im Grundbetrieb gegen eine Obergrenze von 44 Stunden. Oberstleutnant Dr. Buch: „Niemals dürfen wir einen solchen Wildwuchs in der SAZV zulassen. Unser Bestandspersonal darf zudem keine signifikanten Mehrbelastungen ohne jeden Ausgleich auferlegt bekommen.“ Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit wäre nichts anderes als eine massive Gehaltskürzung. Er kritisierte, dass mit der neuen Regelung vor allem ohnehin besonders gefordertes Personal zusätzlich belastet werde und mit ihr nur Symptome, aber nicht die Ursache personeller Engpässe angegangen würden.

Im Laufe der Anhörung konnte der DBwV mehrfach Sinn und Zweck der SAZV, aber auch ihre Schwächen darlegen. Größtes Problem sei, so erklärte der Bundesvorsitzende den Abgeordneten, die nach wie vor nicht ausreichende Kenntnis in Teilen der Truppe über die bestehenden Anwendungsmöglichkeiten. Fatal sei außerdem die mit der SAZV verbundene Bürokratie. Hier bestehe starker Nachsteuerungsbedarf.
Weiterhin thematisierten Wüstner und Buch die DBwV-Forderung nach einer kompletten Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen für ausgeschiedene Berufssoldaten. Schließlich brachten sie in Übereinstimmung mit dem Reservistenverband die positive Bewertung der neuen Regelungen für die Reserve zum Ausdruck.
 
Nach Ende der Anhörung zeigten sich viele Abgeordnete beeindruckt von den vorgebrachten Argumenten. Die Mitglieder der Regierungsfraktionen werden darauf aufbauend bis zur Schlusslesung des Gesetzes am Donnerstag, 6. Juni, einen Änderungsantrag einbringen. An dessen genauer Formulierung wird zurzeit noch mit Hochdruck gearbeitet.

Die Anhörung des Verteidigungsausschusses ist das letzte Glied in einer langen Kette der Beteiligung des DBwV an dem Gesetzesvorhaben. Bereits im formellen Beteiligungsverfahren bis zum Kabinettsbeschluss hatte der DBwV eine Reihe von Verbesserungen erreicht. Grundlage waren ausführliche schriftliche Stellungnahmen des Verbands sowie viele Gespräche mit den BMVg und Mitgliedern des Bundestags.

In der Anhörung zugegen waren übrigens nicht nur die Mitglieder des Verteidigungssausschusses, sondern auch der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels, der Parlamentarische Staatssekretär im BMVg Peter Tauber sowie die Abteilungsleiter Personal und Führung Streitkräfte, die Generalleutnante Klaus von Heimendahl und Markus Laubenthal.

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