Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kampfschwimmer und andere spezialisierte Kräfte können sich über Zulagen bis zu 1125 Euro freuen Foto: Bundeswehr
Berlin. Wir bohren dicke Bretter – und wir haben Erfolg damit: Höhere Zulagen für die, die die ganz harten Jobs machen!
Aber der Reihe nach: Der DBwV-Fachbereichsvorsitzende für Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, hat lange und konstruktive Gespräche in den Ministerien der Verteidigung und des Innern geführt und dabei echte Überzeugungsarbeit geleistet. Das Ergebnis: Am 29. März hat die die Bundesregierung die elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung verabschiedet. Sie enthält deutliche Verbesserungen – und setzt Verbandsforderungen um.
Die Verordnung sieht beispielsweise eine neue Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr vor. Soldaten in einer Verwendung für Einsatzaufgaben der spezialisierten Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung, der Spezialoperationen-Bootsteams, der spezialisierten ABC-Abwehrkräfte oder der luftlandefähigen Komponente für den elektronischen Kampf zur Nahunterstützung im Einsatz werden künftig eine Zulage in Höhe von 500 Euro erhalten.
Noch mehr bekommen Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr tätig sind: Sie erhalten zukünftig eine monatliche Zulage von 1125 Euro. Weitere Änderungen sind durch eine neue Zulage für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Bundeswehr oder zum Beispiel eine Neugestaltung der Zulagen im Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege enthalten.
Hartmut Schönmeyer zeigte sich zufrieden: „Mit den Verbesserungen ist es möglich, besondere Belastungen abzugelten und solche Tätigkeiten auch für potentiellen Nachwuchs attraktiver zu gestalten“. Zugleich mahnte er an: „Diese Verbesserungen sind nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Die besonderen Gefährdungen und Einschränkungen in der allgemeinen Lebensführung rechtfertigen und erfordern weitere Anpassungen von Erschwerniszulagen, um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.“
Da es sich bei der Verordnung um ein Gesetz im „materiellen Sinne“ handelt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Die Konkurrenzregelung zu anderen Zulagen und weitere Änderungen befinden sich momentan noch in der Prüfung. Wann die Änderungen in Kraft treten und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist, steht deshalb noch nicht fest.
Was dagegen eindeutig feststeht: Die „kleinen Kampfgemeinschaften“ in der Truppe können sich jederzeit auf die „große Kampfgemeinschaft“ DBwV verlassen – und zwar felsenfest!
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Gemeinsam sind wir unschlagbar!
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