Das Innenministerium ist das federführende Ressort, wenn es um Besoldungsfragen geht. Foto: dpa

Das Innenministerium ist das federführende Ressort, wenn es um Besoldungsfragen geht. Foto: dpa

31.05.2019
DBwV

Wichtiges Gesetz unter Beteiligung des DBwV auf Kabinettskurs

Berlin. Neben dem Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz ist aktuell das Besoldungsstrukturen-Modernisierungsgesetz (BeStMG) das zweite große Vorhaben, das für die Bundeswehr von großer Bedeutung ist. Das BeStMG befindet sich zurzeit in der heißen Phase der Abstimmung – insbesondere in den vergangenen drei Wochen war einiges los: Verschiedene Termine des Bundesvorsitzenden im Verteidigungs-, Innen-, und Finanzministerium erfolgten von der Arbeits- bis auf die Staatssekretärsebene.

Dabei ging es um das für die Bundeswehr vermutlich wichtigste Gesetz dieser Legislaturperiode. Mit dem BeStMG sollen unter anderem für die Bundeswehr verbesserte dienst- und besoldungsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den angestrebten personellen Aufwuchs tatsächlich realisieren zu können. Gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels war Anpassungsbedarf mehr als geboten.

„Seit zwei Jahren arbeiten wir jetzt auf dieses Gesetz hin, es begann in der Begleitung eines Berichts aus der Personalabteilung des BMVg zum Thema 'Konkurrenzfähigkeit' an das Parlament. Und mit den entsprechenden Formulierungen im Koalitionsvertrag ging es in die Vollen“, so der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner.

Noch während des Vortrags des Bundesvorsitzenden bei der Landesversammlung West in Bad Neuenahr/Ahrweiler machte sich der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht auf den Weg nach Berlin. Für Oberstleutnant i.G. Detlef Buch ging es darum, einen kurzfristig erneut seitens der Bundesregierung angepassten und zugeleiteten Gesetzentwurf mit der Abteilung Recht des DBwV auszuwerten und sich auf das Tags darauf stattfindende Beteiligungsgespräch im Innenministerium vorzubereiten.

Buch machte für die Bundeswehr einzig agierenden Verband im Diskurs mit den Vertretern des federführenden BMI deutlich, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich viele Verbesserungen beinhalte, aber in Teilen hinter den vorletzten Entwurf, zudem der DBwV ebenso schriftlich Stellung genommen hatte, zurückfiel.

Oberstleutnant Buch machte klar: „Damit bleibt die Bundesregierung hinter ihrem eigenen Anspruch, die Bundeswehr in Gänze attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen, zurück. Das wird der DBwV mit Blick auf einzelne Zulagen und mehr erneut deutlich machen sowie im weiteren Verfahren für entsprechende Anpassungen kämpfen.“

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