EUROMIL-Vizepräsident Jörg Greiffendorf (v.l.n.r.) mit Regierungsdirektorin Kathrin Geyer und Ministerialrat Ulf Häußler. Foto: DBwV

25.05.2022
Von Robert klute

EUROMIL tagt zur Arbeitszeitrichtlinie

Die wegen des Ukrainekrieges von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene Zeitenwende legt in Deutschland den Fokus auf Landes- und Bündnisverteidigung. Auch in den europäischen Partnerstaaten findet eine Neuausrichtung statt und so fragt man sich nicht nur im politischen Berlin, wie das Mehr an Arbeit zur Sicherung der Einsatzbereitschaft angesichts klammer Kassen und des überall greifenden demographischen Wandels innerhalb der Streitkräfte bewältigt werden kann.

Vor diesem Hintergrund fand Ende Mai in Paris eine EUROMIL-Konferenz zur Frage der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in den europäischen Staaten statt. Dabei zeigt sich in Europa ein sehr differenziertes Bild, wie Emmanuel Jacob, Präsident von EUROMIL, zu Beginn der Tagung herausstellte: Nicht alle Mitgliedsstaaten setzten die Richtlinie für ihre Streitkräfte um. Gerade das Gastgeberland Frankreich tue sich in diesem Bereich schwer, obwohl es doch für die Menschen in den französischen Streitkräften so wichtig wäre.

Zu dieser Frage vertrat Stefaan van der Jeught, Presseattaché beim Europäischen Gerichtshof, eine klare Auffassung: Der Gerichtshof habe entschieden, dass eine Verpflichtung zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in den Streitkräften aller Mitgliedstaaten bestehe, auch wenn Ausnahmetatbestände für bestimmte Tätigkeiten möglich seien. Er verwies dabei auf ein richtungsweisendes Urteil aus dem Jahr 2021 des Gerichts, das Anlass für Fragen und häufiger Bezugspunkt in den Vorträgen und Redebeiträgen der Konferenzteilnehmer war.

Ministerialrat Ulf Häußler und Regierungsdirektorin Kathrin Geyer erläuterten auf dem Panel die aktuelle Perspektive des Referats für Europarecht im deutschen Verteidigungsministerium. Diese ministerielle Sicht beruhe auf einer Weiterentwicklung der Gedanken zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Deutschland auf Vorschlag des BMVg in das oben benannte EuGH-Verfahren eingebracht hatte, so Ulf Häußler.

Dem Vortrag aus Deutschland schloss sich eine Diskussion mit den Konferenzteilnehmern an, bevor Praxisbeispiele aus den Mitgliedsverbänden vorgestellt und diskutiert wurden. Jörg Greiffendorf, Vize-Präsident von EUROMIL und Themenverantwortlicher des DBwV-Bundesvorstands für Europa, zeigte sich sehr zufrieden mit den Konferenzergebnissen: „Das Gerichtsurteil bestätigt die DBwV-Linie zur SAZV, die wir seit Jahren fahren. Der DBwV weiß dabei natürlich genau, wo es in Bezug auf die SAZV in der Truppe hakt und arbeitet daran, hier für Abhilfe zu sorgen.“

Dennoch war die Einführung der SAZV in der deutschen Bundeswehr aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen – wie sich an dem Urteil erneut zeigt – notwendig und es war sinnvoll, diesen Prozess als Berufsverband von Beginn an konstruktiv zu begleiten. „Gleichzeitig war es wichtig, die Tagung in Paris stattfinden zu lassen“, so Greiffendorf weiter, „denn für EUROMIL ist klar: Die Arbeitszeitrichtlinie sollte auch in den französischen Streitkräften Anwendung finden und daher unterstützen wir unsere Kameraden in Frankreich und aus den anderen Mitgliedsorganisationen auch weiterhin, wo wir können.“

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