Hannes Dreier leitete seine erste Tagung als ERH-Vorsitzender im Landesverband Nord. Foto: LV Nord

Hannes Dreier leitete seine erste Tagung als ERH-Vorsitzender im Landesverband Nord. Foto: LV Nord

18.09.2025
jf

Adendorf: Tagung für Ehe- und Lebenspartner

Adendorf. Zu einer zweitägigen Veranstaltung für Ehe- und Lebenspartner kamen rund 50 Teilnehmerinnen nach Adendorf nahe Lüneburg. Die Tagung leitete Stabsfeldwebel a.D. Hannes Dreier, der kürzlich vom Landesvorstand zum Vorsitzenden Ehemalige im Landesverband Nord gewählt wurde.

„Verbandspolitik aus erster Hand“ war Thema von Oberst Thomas Behr. Der Landesvorsitzende Nord ging dabei auf Herausforderungen durch die aktuelle sicherheitspolitische Lage ein. Er forderte in diesem Zusammenhang erneut die Aktivierung der ausgesetzten Wehrpflicht: „Sie ist zur Abschreckung und zum Erhalt unserer Freiheit notwendig und sie ist zumutbar.“

Zu den ehemaligen Soldaten und deren Hinterbliebenen stellte er fest, dass die meisten Menschen nach Ende ihres Erwerbslebens aus Gewerkschaften und Interessenvertretungen austreten: „Nur der DBwV kümmert sich auch um die Belange Ehemaliger, so um deren Versorgung.“ Als Beispiel nannte er die Anstrengungen des Verbandes für die Übernahme des letzten Tarifabschlusses nicht nur auf Soldaten und Beamte, sondern auch auf Versorgungsempfänger.

„Dauerbrenner Beihilfe“

Neben Verbands- und speziellen Themen von Ehe- und Lebenspartnern ging es unter anderem um „den Dauerbrenner Beihilfe“. Hannes Dreier unterstrich dazu einen nach langer Vorarbeit erzielten Erfolg des Verbandes: „Es ist gelungen, eine Änderung des auch für Versorgungsempfänger relevanten Paragraphen 80 des Bundesbeamtengesetzes anzustoßen.“ Derzeit liegt der Bundesregierung der Entwurf vor, in dem eine maximale Bearbeitungszeit festgeschrieben wird. Dreier dazu: „Unterm Strich ist damit die erste Hürde der Beihilfebearbeitung genommen. Der große Erfolg liegt in der erstmaligen verbindlichen Frist in der Bearbeitungszeit. Letztendlich bleibt aber abzuwarten, wie und wann sich das tatsächlich in einem dann beschlossenen Gesetz auswirken wird.“

Weitere Inhalte waren rechtliche Angelegenheiten wie Vollmachten, Verfügungen und Testamente. Über die Compass Private Pflegeberatung wurde ebenso informiert wie über Beihilfeberechtigung bzw. Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit. Erstere genießen Beamte, Richter und Soldaten sowie Versorgungsempfänger. Letztere, im gesetzlich begrenzten Umfang, Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Im Rahmen dieses breiten Themenspektrums erhielten die Teilnehmerinnen umfassende Informationen zu für sie relevanten Themen. Darüber hinaus stand bei der Tagung ausreichend Zeit für Fragen und Anliegen sowie zum persönlichen Austausch zur Verfügung. 

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