Nahezu 30 Zivile Beschäftigte kamen zur zweitägigen Tagung nach Giengen, um sich u.a. über die Umsetzung der Beschlüsse der 21. Hauptversammlung zu informieren. Foto: Ingo Kaminsky

09.11.2022
Von Ingo Kaminsky

Fachtagung des Landesverbands mit Zivilen Beschäftigten

Zu seiner zweiten Fachtagung als Beisitzer Zivile Beschäftigte im Landesvorstand begrüßte Regierungshauptsekretär Alexander Träsch nahezu 30 Arbeitnehmer und Beamte aus Personalvertretungen ihrer Dienststellen im Lobinger Parkhotel Giengen. Informationen erwarteten die Teilnehmer u.a. zur Umsetzung der Beschlüsse der 21. Hauptversammlung für zivile Beschäftigte (ZB) und zur Weiterentwicklung des Beteiligungsrechts.

Landesverband vertritt Interessen aller Mitglieder
Landesvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk machte gegenüber den zivilen Beschäftigten deutlich, dass der DBwV als Meinungsbildner in Fragen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sich für einsatzbereite Streitkräfte und zugleich für soziale Belange seiner Mitglieder einsetzt. Er habe also auch die Belange der zivilen Beschäftigten im Blick. Für Erfolge im Interesse der zivilen Bundeswehrangehörigen bedarf es jedoch auch deren Mitarbeit im DBwV.

Zunächst informierte Stärk die Teilnehmer über die Position des BundeswehrVerbandes zur Zeitenwende mit dem Sondervermögen, um danach den Landesverband Süddeutschland und sein Wirken für die 52.000 Mitglieder in den 198 Kameradschaften vorzustellen. Am Ende informierte der Landesvorsitzende über den neuesten Sachstand zum im Entwurf vorliegenden Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz, dass sich u.a. mit der verfassungskonformen Alimentation, dem alimentativen Ergänzungszuschlag (vormals regionaler Ergänzungszuschlag) und der Ausgestaltung des Familienzuschlages beschäftigt.

Von der 21. Hauptversammlung zur neuen Agenda „Bundeswehr in Zivil“  

Von den 272 Beschlüssen der Hauptversammlung seien rund die Hälfte von zivilem Interesse, begann Klaus Scharf seinen Rückblick auf die 21. Hauptversammlung des DBwV. Der Vorsitzende Fachbereich Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand stellte die Arbeit der Arbeitsgruppe IX vor, die sich mit der Umsetzung der Forderung ziviler Beschäftigter (ZB) an Politik und BMVg beschäftigt. Eine Stärkung haben die ZB mit der beschlossenen Satzungsänderung erfahren, nach der ein zweiter Delegierter einer StoKa für die Landesversammlung ein Ziviler Beschäftigter sein soll. Damit gewinnen die zivilen Mitglieder im DBwV an Mitspracherecht, die es zu nutzen gelte, forderte Scharf.

Scharf stellte die Nachfolge-Agenda des DBwV für das Zivilpersonal vor, die trotz der bisherigen Erfolgen gerade jetzt notwendig sei. Scharf verdeutlichte dies am Handlungsdruck begründet durch Altersstruktur (Überalterung) und unzureichender Personalgewinnung beim Zivilpersonal. Von den Beschlüssen der Hauptversammlung habe die AG IX 41 Beschlüsse verständlich als Forderungen für Politik und BMVg umgesetzt. Details der Forderungen seien in dieser neuen Agenda „Bundeswehr in Zivil“ zusammengefasst.

Zur aktuellen Tarif-/Besoldungsrunde informierte Scharf über die Position des DBwV, der sich den Forderungen von ver.di und dbb bei Bund und Kommunen anschließe und eine zeit-, inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme für Besoldungs- und Versorgungsbereich fordere. 10,5 Prozent (mindestens jedoch 500 Euro/Monat), Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 200 Euro pro Monat und eine Laufzeit von 12 Monate seien als Ziele ausgerufen.

Aktuelles aus den Beteiligungsrechten und Themen aus dem HPR

Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen informierte über die aktuelle Arbeit des HPR. Unter den Themen, die dort derzeit auf der Agenda stehen, gehören das Personalentwicklungskonzept Beamte (Verschiebung der Umsetzung bis 2023), Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen in der Bundeswehr, die Anpassungen zur Rahmendienstvereinbarungen bei mobiler Arbeit oder das Modell der Vertrauensarbeitszeit nach dem Bundesarbeitsgerichturteil zur Arbeitszeiterfassung. Als Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte verantwortlich für die Umsetzung des Leitantrags der 21. Hauptversammlung zur Weiterentwicklung des Beteiligungsrechts in der Bundeswehr, berichtete Altenhofen über seine bisherige Arbeit in der Sache. Ziel sei es, ein integriertes Beteiligungsmodell zu schaffen, welches die Gleichbehandlung aller Statusgruppen sichert, Doppel- und Parallelverfahren auf allen Organisationsebenen verhindert und die Arbeitsfähigkeit der Gremien in den unterschiedlichen Stufen der Beteiligung gewährleistet.

Mit Blick auf die Personalratswahlen 2023/24 formulierte Altenhofen das Ziel: „Der DBwV als größte Interessenvertretung muss mit seiner soziale Mächtigkeit in den Beteiligungsgremien stärker zur Wirkung kommen!“ Derzeit sei der DBwV im HPR unterpräsentiert. Altenhofen warb für eine Mitarbeit im HPR, sich bei Wahlen aufzustellen zu lassen.

Kampf gegen Extremismus und Sicherung einer verfassungsgemäße Alimentation

Justitiar Christian Sieh informierte über beabsichtigte, rechtlichen Änderungen im Kampf gegen Extremismus in der Bundeswehr, die als Folge diverser Vorfälle in der Vergangenheit auf den Weg gebracht werden. So soll es künftig leichter – mit einem einfachen Verwaltungsakt – möglich werden, Beamte zu entlassen, wenn sie nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dazu werde das Dienst- und Arbeitsrecht angepasst. Es bestehe der starker Wille im BMI und BMVg, dies so umzusetzen. Sieh sieht wenig Chancen für den DBwV, dies zu verhindern. Eine Übertragung auf Arbeitnehmer sei so wegen anderer rechtlicher Grundlagen nicht so leicht möglich.

Im Weiteren erläuterte Sieh die Hintergründe zur geforderten verfassungsgemäßen Alimentation. Derzeit bestehe in unteren Besoldungsgruppen in Teilen kein angemessener Abstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung. Pauschal sei dies so nicht richtig, so der Justitiar, und ist abhängig von der konkreten Lebenssituation wie Kinderzahl oder Wohnlage. Lösungsansätze seien die Reformierung des Familienzuschlages und die Einführung des alimentativen Ergänzungszuschlag. Die Zuschläge berücksichtigen die Anzahl der Kinder und den Wohnort, angepasst an die Besoldungsstufe. Die Kinderzahl einer Familie soll sich auch in der Beihilfe auswirken. Für Arbeitnehmern seien bisher keine Änderung seitens des Gesetzgebers geplant. Der DBwV werde sich dennoch auch hier für Verbesserungen einsetzen, schloss Sieh seinen Vortrag.

Mit den Themen „Umgang mit psychischer Überbelastung“ und „Umgang mit Suchtproblemen“, vorgetragen von Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender sowie Stabsfeldwebel Stefan Rohrbach vom SuchtSelbstHilfe Bundeswehr e.V., nahm Tagungsleiter Träsch zwei Problemfelder in das Programm auf, die auch ZB betreffen können und mit denen sich Mitglieder in Personalräten möglicherweise befassen müssen. Die Referenten zeigten auf, wo in solchen Fällen fachliche Hilfs- und Unterstützung in der Bundeswehr eingeholt werden kann.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick