Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Infektionen sind unmittelbarer Faktor militärischer Verwundbarkeit
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In Mayen tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen aus. Foto: StOKa Mayen
Auf Initiative von Oberstabsfeldwebel a.D. L.J. Schmitz tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen zu aktuellen Themen und geplanten DBwV-Veranstaltungen für das Jahr 2023 aus. Bereichert wurde die Runde durch Beiträge vom Bezirksvorsitzenden „Rheinland“, Oberstleutnant Michael Schwab.
Zu einem zentralen Thema im Diskussionsverlauf wurde die sanitätsdienstliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten. Als Vorschlag für eine gezielte Entlastung des Sanitätspersonals (und gleichermaßen der Truppe) wurde eine Anpassung an die Krankschreibepraxis des Zivilpersonals der Bundeswehr genannt. Warum muss sich ein Uniformträger beispielsweise im Falle klassischer Erkältungssymptome bereits am ersten Tag beim Truppenarzt vorstellen? Warum müssen Uniformträger nicht erst, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundeswehr üblich, am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen? In zahlreichen Fällen sind die vormals Erkrankten dann bereits wieder dienstfähig, so dass gar kein Arztbesuch erforderlich wird. Mit diesem einfachen Schritt könnte das Sanitätswesen effektiv entlastet werden. In mehreren Gesprächen wird die aktuell gängige Krankschreibepraxis als „Relikt einer Wehrpflichtarmee“ bezeichnet. Wäre da nicht eine Änderung zeitgemäß? Übrigens ist beim Arbeitgeber Bundeswehr auch die Möglichkeit gegeben, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auffällig häufig krankgeschrieben werden, bereits am Tag 1 eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist.
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