Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
In Mayen tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen aus. Foto: StOKa Mayen
Auf Initiative von Oberstabsfeldwebel a.D. L.J. Schmitz tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen zu aktuellen Themen und geplanten DBwV-Veranstaltungen für das Jahr 2023 aus. Bereichert wurde die Runde durch Beiträge vom Bezirksvorsitzenden „Rheinland“, Oberstleutnant Michael Schwab.
Zu einem zentralen Thema im Diskussionsverlauf wurde die sanitätsdienstliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten. Als Vorschlag für eine gezielte Entlastung des Sanitätspersonals (und gleichermaßen der Truppe) wurde eine Anpassung an die Krankschreibepraxis des Zivilpersonals der Bundeswehr genannt. Warum muss sich ein Uniformträger beispielsweise im Falle klassischer Erkältungssymptome bereits am ersten Tag beim Truppenarzt vorstellen? Warum müssen Uniformträger nicht erst, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundeswehr üblich, am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen? In zahlreichen Fällen sind die vormals Erkrankten dann bereits wieder dienstfähig, so dass gar kein Arztbesuch erforderlich wird. Mit diesem einfachen Schritt könnte das Sanitätswesen effektiv entlastet werden. In mehreren Gesprächen wird die aktuell gängige Krankschreibepraxis als „Relikt einer Wehrpflichtarmee“ bezeichnet. Wäre da nicht eine Änderung zeitgemäß? Übrigens ist beim Arbeitgeber Bundeswehr auch die Möglichkeit gegeben, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auffällig häufig krankgeschrieben werden, bereits am Tag 1 eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist.
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