Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Liebe Leserinnen und Leser,
Wahlen sind immer besondere Ereignisse, die wir sehr genau beobachten und – wo gewünscht – auch unterstützend begleiten. So haben wir über die zurückliegende Amtszeit und deren Ergebnisse hier ausführlich berichtet.
Jetzt ist das erste Wahlgroßereignis der Jahre 2019/2020, die Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg, abgeschlossen. Mit einer Wahlbeteiligung von 60,63 Prozent ist ein sehr guter Wert erzielt worden, der den Gewählten ein starkes Mandat geben dürfte. Beachtlich ist ebenfalls, dass in das 35 Mitglieder umfassende Gremium 26 Mitglieder erstmalig gewählt wurden. Die Basis hat gesprochen.
Allen wieder- und neugewählten Damen und Herren gratuliert der DBwV sehr herzlich und wünscht gute Beschlüsse für die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr. Den ausgeschiedenen Mitgliedern gilt unser Dank für viele Jahre guten Wirkens.
Etwas Wirbel hat es natürlich auch gegeben. Seit Inkraftsetzung des neuen Soldatenbeteiligungsgesetzes haben sich einige Regeln geändert, etwa die Wählbarkeit zu Gremien der Vertrauenspersonen. Wer den Wahlbereich – dienstlich veranlasst und ohne den Versetzungsschutz in Anspruch zu nehmen – verlässt, hat die Folgen zu tragen, nämlich den Verlust seines Mandats. Das hat nicht jedem Betroffenen gefallen und löste gerichtliche Aktivitäten aus. Ergebnis: Nicht alles, was gefällt, ist auch richtig. Die Richter verdeutlichten, dass eine wesentliche Voraussetzung zur Wahlzulassung die Zugehörigkeit zu einem Wahlbereich ist, der Vertrauenspersonen und nicht Personalräte wählt. Bestandsschutz auf Lebenszeit wollte der Gesetzgeber nicht. Das amtliche Endergebnis haben wir für Sie auf unserer Onlineplattform unter Fachbereich Beteiligungsrechte eingepflegt.
In wenigen Wochen werden sich die gewählten Vertrauenspersonen zu ihrer konstituierenden Sitzung versammeln. Hinzutreten werden die 28 Soldatenvertreter im Hauptpersonalrat beim BMVg.
Der jetzt aus 63 Mitgliedern bestehende Gesamtvertrauenspersonenausschuss wird dann seinen Vorstand (Sprecher) wählen und das Tagesgeschäft aufnehmen. Wichtige Themen stehen auf der Agenda, etwa die Weiterentwicklung des SBG, derzeit im Gesetzgebungsverfahren, und die folgende Anpassung der ZDv 1472/1 zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Viel Zeit zum Eingewöhnen bleibt also nicht! In diesem Sinne: Bleiben Sie uns gewogen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Hubert
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