Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Haushaltsentwurf 2026: Deutlich mehr Geld und neue Planstellen für die Bundeswehr
Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte
Was der Betriebsrat in einem zivilen Unternehmen ist, sind die Personalräte und Vertrauenspersonen in der Bundeswehr.
In der Bundeswehr herrscht noch das duale System vor. In den sogenannten personalratsfähigen Dienststellen wählen die Soldaten eigene Vertreter in den dann zivil/militärisch gemischten Personalrat, in den beweglichen Einheiten gibt es Vertrauenspersonen. Als Faustformel gilt: Alles, was „kämpft, fliegt oder schwimmt“ hat Vertrauenspersonen.Diese Mitbestimmung ist eine Stärke! Sie bedeutet Teilhabe an Entscheidungsprozessen, gelebte Innere Führung und die Wahrnehmung demokratischer Rechte, ohne die militärische Hierarchie in Frage zu stellen. Davon profitieren die Streitkräfte.
Mit Blick auf die großen Veränderungen, die diese Freiwilligenarmee derzeit gerade in sozialen Verbesserungen erfährt, ist es naheliegend, dass auch die Mitarbeitervertretung und insbesondere deren für den zivilen Anteil selbstverständliche Rechte weitestgehend auf die Soldaten übertragen werden können.
Die anstehende Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes verbessert die Mitbestimmung und ist ein richtiger und guter Weg nach vorn.
Für den Vorsitzenden Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, ist jetzt nach Ende der Frist für die Verbändebeteiligung der Zeitpunkt gekommen, im Gespräch mit Parlamentariern für die Umsetzung der vielen Verbesserungen zu werben.
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