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Das Verbändegespräch zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung fand im Bundesministerium des Innern statt - der DBwV hat dabei die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Foto: Wikipedia/Matti Blume
Berlin. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat im Rahmen der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) einen Referentenentwurf vorgestellt, der sich aktuell in der Ressort- und Verbändebeteiligung befindet. Am 3. November hat der DBwV am Verbändegespräch mit dem BMI sowie anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden teilgenommen. Hierbei wurden die Interessen unserer Mitglieder dargelegt und vertreten. Es besteht kein Zweifel daran, wie wichtig eine Überarbeitung des Laufbahnrechts der Beamten ist, um die Personalbindung und Personalentwicklung unserer Beamtinnen und Beamten zu stärken und fortzuentwickeln.
Der Referentenentwurf des BMI stellt einen positiven Auftakt für eine zeitgemäße Anpassung der BLV dar. Er sollte aber auch nur als solcher verstanden werden und nicht als Abschluss. Ziel muss es sein, das Laufbahnrecht der Beamten in weiteren Schritten flexibler und durchlässiger zu gestalten.
Kritisch bewertet wurde der beabsichtigte Wegfall des § 27 BLV (aktuelle Fassung), wenn auch mit Übergangsfrist. Die Aufstiegsmöglichkeit für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte hat sich in der Bundeswehr bewährt und ist insbesondere im Bereich der Bundeswehrfeuerwehr ein probates Mittel der Wertschätzung erbrachter Leistungen der Beamtinnen und Beamten. Es wird empfohlen, statt einer Streichung des § 27 BLV, es den jeweiligen obersten Dienststellen zu belassen unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Erfordernisse und der spezifischen Verwaltungsstruktur eine Besetzung vornehmen zu können.
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