Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Vorstand Luftwaffe empfängt Besuch aus Geilenkirchen
Israel hat sich Weg zum zentralen Gegenspieler militärisch wie politisch freigekämpft
Neues Podcast-Format: „Der Sicherheitsrat“ mit Oberstleutnant i.G. Bohnert
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Die Gesundheitskarte in der Tasche: Alle ausscheidenden SaZ können jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung. Foto: pixabay
Berlin. Alle ausscheidenden SaZ (Soldaten auf Zeit) können in die gesetzliche Krankenversicherung! Nunmehr sind aber auch diejenigen SaZ, die die Bundeswehr bereits in der Zeit vom 15. März 2012 bis 30. September 2018 verlassen haben und am 1. Januar 2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob noch Übergangsgebührnisse bezogen werden oder nicht – ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Dieses Antragsrecht und das damit verbundene Zugangsrecht erlischt jedoch mit Ablauf des 31. März 2020. Am 18. Oktober beschloss der Deutsche Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2019 erhalten alle ausscheidenden SaZ ein einheitliches Zugangsrecht zu den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche BundeswehrVerband konnte die meisten seiner Forderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen und auf der sprichwörtlichen Zielgeraden auch noch eine Übergangsregelung installieren, welche die bisher nicht berücksichtigten „Altfälle“ mit in den Geltungsbereich des VEG integriert. Hierzu erhalten die Betroffenen Kameraden im Wege der nachsorgenden Fürsorge ein gesondertes Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg). Sollten Sie vergessen werden, melden Sie sich umgehend bei Ihrem letzten Disziplinarvorgesetzten! Es geht um Ihre Krankenversicherung! Eine wohnortsbezogene Aufstellung aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der zu entrichtenden Zusatzbeiträge finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf. Eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Sozialdienst der Bundeswehr, der von Ihnen avisierten gesetzlichen Krankenkasse und als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung (per E-Mail unter R6@DBwV.de oder telefonisch unter 030 23 59 90 222).
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FAQ zum GKV-VEG
Versichertenentlastungsgesetz beschlossen
Das Versichertenentlastungsgesetz kommt – auch für die SaZ
Versichertenentlastungsgesetz: DBwV macht im Bundestag auf die besondere Situation der SaZ aufmerksam
Verbesserter Zugang von SaZ zur gesetzlichen Krankenkasse vom Kabinett beschlossen
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