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Das Versichertenentlastungsgesetz ist ein aktuell kontrovers diskutiertes Gesetzesvorhaben. Foto: dpa
Berlin. Der Gesetzentwurf des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) ist eines der derzeit kontrovers diskutierten Gesetzesvorhaben. Das liegt zwar in diesem Fall weniger an verteidigungspolitischen denn vielmehr an gesundheitspolitischen Aushandlungsprozessen. Dennoch ist mit den Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ein Großteil unserer Mitglieder ebenfalls – grundsätzlich positiv – von dem geplanten Gesetz betroffen. Positiv deshalb, weil ehemaligen Zeitsoldaten ab dem 1. Januar 2019 ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht wird, der mit einem Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, anstelle der bisherigen Beihilfe, flankiert wird. Aber natürlich steckt auch hier, wie so oft, der Teufel im Detail. Denn es gibt durchaus noch Verbesserungspotenzial für die betroffenen Zeitsoldaten, die Gefahr laufen, durch eine Regelungslücke nicht berücksichtigt zu werden. Der Deutsche BundeswehrVerband hat bereits mehrfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Dies war auch der Hintergrund zahlreicher Gespräche des im Bundesvorstand zuständigen Vorsitzenden des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Dr. Detlef Buch, mit den Verantwortlichen im Bundesministerium der Verteidigung und im Bundesministerium für Gesundheit sowie den Gesundheits- und Verteidigungspolitikern im Deutschen Bundestag. Zusammen mit hunderten Briefen aus den Einsatzgebieten und den Landesverbänden konnte so ein nachhaltiges Problembewusstsein geschaffen werden. Das zeigte sich deutlich in der nun durchgeführten Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag.
Als einziger geladener Vertreter der Interessen der Menschen aus der Bundeswehr konnte Detlef Buch vor den Parlamentariern und dem ebenfalls anwesenden Wehrbeauftragten die Grundproblematik sowie wichtiges Verbesserungspotenzial erläutern. Zum einen geht es um die sogenannten „Altfälle“, also Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst nach dem 15.03.2012 und vor dem 30.09.2018 beendet und zum Dienstzeitende das 55. Lebensjahr überschritten hatten. Ihnen droht mangels Beihilfeberechtigung und Alternativen eine PKV-Vollversicherung, die für diese besondere Versichertensituation nicht gemacht ist. „Fälle aus der Rechtsberatung zeigen die Ausmaße, die im Einzelfall existenzbedrohend wirken können“, so Buch.Ein weiterer, wichtiger Punkt betrifft die Notwendigkeit, die Dienstzeit als Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherungszeit anzuerkennen. Denn sollten Zeitsoldaten aus den verschiedensten Gründen (Weiterverpflichtung, Dienstunfähigkeit etc.) in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit nicht mindestens 90 Prozent der Dauer in die GKV eingezahlt haben, bleibt ihnen auch der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verwehrt. Diese Logik geht jedoch nicht mit dem eigentlich dafür vorgebrachten Solidarprinzip konform. Buch erklärte neben dieser fehlenden freien Wählbarkeit der Versicherungsart auch das falsche Signal, das dadurch gesendet wird: „Die Soldaten auf Zeit haben sich alles andere als unsolidarisch gezeigt. Im Gegenteil sind sie doch durch ihren Dienst an der Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil an der Solidargemeinschaft.“
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FAQ zum GKV-VEG
Versichertenentlastungsgesetz beschlossen
GKV für alle – auch für Altfälle 2012-2018!
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