Vom jetzt verabschiedeten Versichertenentlastungsgesetz profitieren auch Soldaten auf Zeit. Foto: dpa

Vom jetzt verabschiedeten Versichertenentlastungsgesetz profitieren auch Soldaten auf Zeit. Foto: dpa

18.10.2018
fk/r6/fvk/dpa

Das Versichertenentlastungsgesetz kommt – auch für die SaZ

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (18. Oktober) das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Für das Gesetz stimmten die Regierungskoalition und die Grünen, während die FDP dagegen stimmte. AfD und Linke enthielten sich. Damit wird ein Gesetzgebungsprozess beendet, der eng mit der Arbeit des Deutschen BundeswehrVerbandes verknüpft ist – auch deswegen war der Bundesvorsitzende im Bundestag, um die Parlamentsdebatte und die Abstimmung mit zu verfolgen. Dabei traf Oberstleutnant André Wüstner Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar.
 
Mit dem Gesetz werden ab dem kommenden Jahr die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Entlastet werden auch Selbstständige mit geringem Einkommen. Auch wenn der Name zunächst nicht eine besondere Relevanz vermuten lässt, steht mit der Verabschiedung des Gesetzes für die Soldaten auf Zeit ein Paradigmenwechsel an. Denn zukünftig erhalten sie nach ihrer Dienstzeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und einen Zuschuss zu den Krankenversicherungs-beiträgen. Das hat für die betroffenen Zeitsoldaten insbesondere Vorteile hinsichtlich der Altersabsicherung in den so genannten gemischten Erwerbsbiografien.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat die Bundesregierung eine erste Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die Bundeswehr umgesetzt: die Gewährung des Zugangs zur Gesetzlichen Krankenversicherung auch für ausscheidende ältere Soldaten auf Zeit. Diesen war bisher unter bestimmten Bedingungen der Zugang verwehrt, was einem unhaltbaren Zustand gleichkommt. Angesichts steigender Verpflichtungszeiten oder auch der Einstellung Älterer als SaZ ist in den vergangenen Jahren dieses Problem überhaupt erst zum Vorschein gekommen. Dass dies seinen Weg auf die politische Agenda und damit Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, ist eine der verbandspolitischen Leistungen der letzten Monate und Jahre. Zuletzt hatten die Delegierten der 20. Hauptversammlung dazu klare Forderungen aufgestellt und Lösungswege aufgezeigt. Das federführende Gesundheitsministerium hat im Zusammenwirken mit dem Verteidigungsministerium einen abweichenden, aber tragbaren Lösungsweg gefunden. Dieser ist jedoch mit dem Wegfall des Beihilfeanspruchs der SaZ während des Bezugs von Übergangsgebührnissen verbunden.

Im gesamten Verfahren zeigte sich, wie wichtig es ist, politische Entscheidungsträger für die Besonderheit des Status „Soldat auf Zeit“ – einer außerhalb des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministerums völlig unbekannte Konstruktion – zu sensibilisieren. Oberstleutnant Dr. Detlef Buch als Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand führte zahlreiche Gespräche mit Gesundheitspolitikern, aber auch mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen selbst. Dabei stieß er in den Fraktionen des Bundestages auf ein großes Interesse für die Situation der Bundeswehr im Allgemeinen und für SaZ im Speziellen – und in diesem Kontext auf Erstaunen über die Besonderheiten der „Zeitarbeitsarmee Bundeswehr“.

Bereits vor der formalen parlamentarischen Befassung mit dem Gesetzentwurf war wieder einmal klar: Ohne den DBwV bleibt die spezifische Perspektive der Bundeswehr unvollständig. Im konkreten parlamentarischen Gesetzgebungsprozess hat sich das bezahlt gemacht. Allen übergeordneten ordnungspolitischen Schranken zum Trotze zeigten sich die Koalitionsfraktionen offen für die Nachbesserungsvorschläge des Verbands. Das zeigte sich auch an der Einladung von Detlef Buch zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses als einziger Interessenvertreter der Menschen der Bundeswehr.
 
Von vier Nachbesserungsforderungen konnte der DBwV drei ins Ziel führen. Dazu gehören die Pflegeversicherung betreffende Regelungen, aber auch die Frage, wie mit sogenannten „Altfällen“ umzugehen ist. Dabei geht es um bereits ausgeschiedene Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst nach dem 15.03.2012 und vor dem 30.09.2018 beendet und zum Dienstzeitende das 55. Lebensjahr überschritten haben. Ihnen ist der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt, eine teure private Vollversicherung die einzige Möglichkeit der Krankenversicherung. „Fälle aus der Rechtsberatung zeigen die Ausmaße, die im Einzelfall existenzbedrohend wirken können“, so beschrieb Dr. Buch die Situation. Der Gesundheitsausschuss hat Wort gehalten und nach langen Verhandlungen eine Lösung gefunden, die diesem Personenkreis das Tor zu GKV öffnet. Die Gesundheitspolitik hat einen soldatischen Grundsatz verstanden und umgesetzt: Niemand wird zurückgelassen.

Nur einen Teilerfolg konnte der Verband in einem weiteren, wichtigen Punkt erzielen, der Schützenhilfe der Verteidigungspolitiker im Bundestag und der Unterstützung vieler DBwV-Mitglieder, die dazu Briefe an Politiker geschrieben hatten, zum Trotze. Dabei geht es um die Forderung, Dienstzeiten als SaZ in der Bundeswehr als Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherungszeit anzuerkennen. Denn wenn Zeitsoldaten in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit nicht mindestens 90 Prozent dieser Zeit in die GKV eingezahlt haben, bleibt ihnen mit Erreichen des Rentenalters der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verwehrt. Sie haben sich stattdessen freiwillig in der GKV zu versichern, was in spezifischen Fällen zu einer finanziellen Schlechterstellung führen kann. Diese Logik geht nach Auffassung des DBwV nicht mit dem stets ins Felde geführten Solidarprinzip konform.
 
Detlef Buch dazu: „Die Soldaten auf Zeit haben sich alles andere als unsolidarisch gezeigt. Im Gegenteil – sind sie doch durch ihren Dienst an der Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Solidargemeinschaft“. Der Gesundheitsausschuss sah sich angesichts ordnungspolitischer Schranken nicht in der Lage, hier eine Regelung im Sinne der SaZ zu schaffen und spielte den Ball zurück in das Feld der Verteidigungspolitik. Neue Lösungen sind zu entwickeln, die Verteidigungspolitiker haben das Thema weiter auf ihrer Agenda. Das Spiel ist noch nicht zu Ende.

Das ganze Themenfeld ist kompliziert und vielschichtig. Deshalb wird es in den Medien des DBwV weiterhin vertiefende Informationen dazu geben.