27.08.2020
dpa

Entlassung rechtens: Soldat soll Rekrutinnen sexuell belästigt haben

Gelsenkirchen - Die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr wegen sexueller Belästigung von Rekrutinnen ist aus Sicht eines Gerichts rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) kam nach der Befragung zahlreicher Zeuginnen zu dem Schluss, dass er das Ansehen der Bundeswehr geschädigt und somit zu Recht entlassen worden war. Die Klage des 27-Jährigen gegen diese Entlassung war am Dienstag abgewiesen worden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (26. August 2020) sagte.

Die Zeuginnen hatten demnach glaubhaft geschildert, dass er sie bei Feiern auf den Zimmern oder bei Partys außerhalb des Kasernengeländes begrabscht oder bedrängt habe. «Meistens war viel Alkohol im Spiel», sagte der Sprecher. Der 23-Jährige war im November 2017 eingestellt und bereits im Februar 2018 wieder entlassen worden. Er hatte die Vorwürfe weitgehend bestritten. Die nächste Instanz stehe dem Kläger offen, sagte der Sprecher.

Schon am Montag der vergangenen Woche hatte sich am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Offiziersanwärter für die Reserve ohne Erfolg gegen seine Entlassung zur Wehr setzen wollen. In seinem Fall war er mehrfach durch rechtsgerichtete Äußerungen aufgefallen, wie Zeugen vor Gericht geschildert hatten. Laut Gerichtssprecher hatte er gegenüber Kameraden unter anderem die Grenzen des Deutschen Reichs von 1916/17 gutgeheißen und Flüchtlinge verunglimpft. In der Summe hielten ihn auch die Richter des Verwaltungsgerichts nach der Verhandlung am Montag für nicht geeignet für die Bundeswehr und wiesen seine Klage ab.