24.08.2021
dpa

Mützenich: Fehler in Afghanistan mit Enquete-Kommission aufklären

Berlin. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat seinen Vorschlag bekräftigt, den gesamten Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr in einer Enquete-Kommission aufzuarbeiten. «Es ist das gute Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zu fordern», sagte Mützenich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit nachhaltigen Ergebnissen eignet sich aber aus meiner Sicht eher eine Enquete-Kommission.»

Grüne, FDP und Linke haben dafür ausgesprochen, nach der Bundestagswahl am 26. September einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Fehleinschätzungen der Bundesregierung vor der Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban aufarbeiten soll. Die Bundesregierung hat wiederholt eingestanden, dass sie vom Tempo der Machtübernahme überrascht worden war.

Mützenich sprach sich für einen breiteren Ansatz aus. Eine Enquete-Kommission könnte die jüngsten Geschehnisse untersuchen und zugleich die Mission bilanzieren: «Um unser Engagement und auch die jüngsten Ereignisse zu bewerten und entsprechende Lehren für die Zukunft zu ziehen, ist eine Gesamtevaluierung des zivilen und militärischen Engagements in Afghanistan zwingend geboten», so der SPD-Politiker. Er werde sich für die Einsetzung einer solchen Kommission gleich nach der Wahl einsetzen.

Aus Sicht der Grünen hingegen müsste sich ein Untersuchungsausschuss auf die Fehler bei der Evakuierung der Ortskräfte konzentrieren. Es habe eine «brutale Fehleinschätzung der Stärke und Ziele der Taliban» gegeben, sagte Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour dem RND. «Die Verantwortlichen müssen viele Fragen beantworten: Wer wurde wann wovor gewarnt? Warum gab es kurz vor dem Fall von Kabul noch Bestrebungen, Menschen dorthin abzuschieben?»

Ein Untersuchungsausschuss hat deutlich mehr Rechte als eine Enquete-Kommission. Er kann Zeugen vorladen und Akteneinsicht verlangen. Der neue Bundestag konstituiert sich spätestens am 26. Oktober. Danach könnten die Untersuchungen eingeleitet werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten dafür ist.