15.04.2019
dpa

Strafbefehl gegen Bundeswehr-Ausbilderin ist rechtskräftig

Munster/Soltau - Nach dem Zusammenbruch eines jungen Soldaten bei einem Fußmarsch im Juli 2017 in Munster muss eine Bundeswehr-Ausbilderin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. «Heute ist die schriftliche Rücknahme des Einspruchs eingegangen», sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Soltau am Freitag (12. April 2019). «Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.»

Die Frau muss 3.600 Euro bezahlen. Sie hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, dann aber über ihren Verteidiger mitgeteilt, das Urteil doch anzunehmen. Weitere Rechtsmittel gegen den Strafbefehl gibt es nun nicht mehr.

Die Frau war die Ausbilderin eines Soldaten, der bei einem Übungsmarsch 2017 in Munster in Niedersachsen kollabiert war. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hätte sie den Zusammenbruch vorhersehen können, weil der Soldat die Ausbilderin auf körperliche Ausfallerscheinungen hingewiesen hatte.

Bei dem Fußmarsch 2017 waren während sommerlicher Temperaturen insgesamt vier Offiziersanwärter kollabiert und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Einer von ihnen, ein 21-jähriger Mann, starb zehn Tage später in der Klinik.