Tod eines Soldaten in Munster war keine fahrlässige Tötung
Lüneburg/Munster. Die Ermittlungen zum Tod eines jungen Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster im Juli 2017 haben keine Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung ergeben. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Jan Christoph Hillmer, am Mittwoch. Für den Vorgesetzten und eine Ausbilderin des 21-Jährigen sei der Tod nicht vorhersehbar gewesen. «Ein Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat sich nicht ergeben.»
Der 21-Jährige und drei weitere Offiziersanwärter waren damals im Rahmen ihrer Ausbildung bei sommerlichen Temperaturen kollabiert. Die Männer mussten im Krankenhaus behandelt werden, der 21-Jährige starb zehn Tage später. «Bei allen vier Offiziersanwärtern war der Zusammenbruch nach den hiesigen Ermittlungserkenntnissen auf einen Hitzschlag zurückzuführen», sagte Hillmer.
Nach Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ergeben sich für den Vorgesetzten keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Bei der Ausbilderin sahen die Ermittler im Fall eines kollabierten Mannes den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bestätigt. Demnach hätte die Frau den Zusammenbruch vorhersehen können. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Soltau inzwischen einen Strafbefehl erlassen, nach dem die Ausbilderin eine Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich zahlen muss. Nimmt sie diesen an, entspricht der Strafbefehl einem Urteil. Legt sie dagegen Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung.