Seit 1974 gab es keine grundlegenden Veränderungen - nun hat der Bundestag eine umfassende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. Dadurch werden die Beteiligungsrechte signifikant gestärkt. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Seit 1974 gab es keine grundlegenden Veränderungen - nun hat der Bundestag eine umfassende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. Dadurch werden die Beteiligungsrechte signifikant gestärkt. Foto: DBwV/Mika Schmidt

23.04.2021
Yann Bombeke

Bundestag stimmt für Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes – Hubert: „Ein ganzes Stück weit in der Neuzeit angekommen“

Es ist die erste größere Änderung seit 1974: Am Donnerstagabend hat der Bundestag die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der Beteiligungsrechte zu leisten“, sagte Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im Bundesvorstand. Der Deutsche BundeswehrVerband war an der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes aktiv beteiligt und konnte auch seine Ideen in vielen Verhandlungsrunden gestaltend einbringen.

„Am Ende haben wir ein durch breiten Konsens getragenes neues Gesetz, das nach fast 50 Jahren Bestandskraft das alte Bundespersonalvertretungs-gesetz ablöst. Sprachlich und inhaltlich sind wir damit ein ganzes Stück weit in der Neuzeit angekommen“, stellte Hubert fest. Ein beachtlicher Fortschritt liegt unter anderem in der Möglichkeit zur Nutzung technischer Hilfsmittel, um die Arbeitswelt 4.0 auch in Beteiligungsgremien ankommen zu lassen – und das, ohne die unverzichtbare persönliche Präsenz in der Sitzungsgestaltung zu beschneiden.

„Mitbestimmung geht im Großen nur durch den persönlichen Dialog der gewählten Personalräte und Vertrauenspersonen“, sagte das Bundesvorstandsmitglied. Und weiter: „Die technischen Möglichkeiten zu nutzen, liegt also auch weiterhin in der Verantwortung der Gremien, dies schließt auch die Vertrauenspersonenversammlungen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz ein.“ Den persönlichen Rechten des Einzelnen auf Präsenz werde weiterhin Rechnung getragen, so Hubert.

Dieser Fortschritt dürfe allerdings nicht für die kommenden Jahrzehnte in Beton gegossen sein. Der schnelllebigen Zeit werde durch flexible Reaktionen auch zukünftig Rechnung zu tragen sein, forderte der Fachbereichsvorsitzende. „Das Parlament hat jetzt entschieden. Dafür bedankt sich der Deutsche BundeswehrVerband bei allen Verantwortlichen. Wir werden jetzt das neue Gesetz mit Leben füllen“, versprach Oberstabsfeldwebel a.D. Hubert.

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In der kurzen Bundestagdebatte mitten in einem Sitzungsmarathon waren die Reaktionen der Abgeordneten überaus positiv. Petra Nicolaisen (CDU) sagte, dass man seit der letzten Änderung des Gesetzes 1974 nun endlich wieder einen „entscheidenden Meilenstein“ setze. Dies sei der Grundstein für ein modernes und anwenderfreundliches Personalvertretungsrecht. „Homeoffice-Regelungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Dienstortswechsel – in diesen wie in vielen weiteren Bereichen wird die Mitbestimmung gestärkt“, sagte die Unionspolitikerin. „Wir stärken mit dem Gesetzentwurf Personalräte und machen gute Personalratsarbeit einfacher.“

Thomas Hitschler (SPD) sprach von einem „richtig guten Gesetz“. Man habe einen guten Prozess gehabt und ein gutes Ergebnis erzielt. „Aber wir dürfen dabei nicht stehenbleiben. Wir sollten nicht wieder 50 Jahre bis zur nächsten Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes warten“, sagte Hitschler.

Die Unionsparteien, SPD, FDP und AfD stimmten für das neue Gesetz. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, lediglich die Linke stimmte dagegen.

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