Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Immer zum Ende des Jahres erreichen uns Anfragen zum Thema Weihnachtsgeld. Oft wird dabei gefragt, ob das Weihnachtsgeld gestrichen wurde und was der Verband dazu sagt. Gerne nehmen wir dies zum Anlass und informieren in aller Kürze:
Das Weihnachtsgeld ist nicht gestrichen worden! Vielmehr wurde es in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Konkret bedeutet dies, dass pro Monat mehr ausgezahlt wird und lediglich am Ende des Jahres keine zusätzliche Auszahlung erfolgt. Bei FWDL gab es im letzten Jahr dazu eine weitere Änderung: Seitdem ist das damalige Weihnachtsgeld in Form einer „besonderen Zuwendung“ im Entlassungsgeld enthalten. Summenmäßig entsteht dabei kein Nachteil für den betroffenen FWDL, da die gleichen Beträge gezahlt werden. Hierzu stellt Stabshauptmann a.D., Hartmut Schönmeyer, in seiner Funktion als Fachbereichsvorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht fest: „Das Weihnachtsgeld ist in den monatlichen Bezügen oder im Entlassungsgeld enthalten – es wurde nicht gestrichen, nur die Art der Auszahlung wurde umgestellt! Der DBwV hat sich bei den Anpassungen immer dafür eingesetzt, dass die Betroffenen unabhängig von ihrem Status nicht schlechter gestellt werden. Im Ergebnis wurde lediglich die Art und Weise der Auszahlung von einer jährlichen auf eine monatliche Auszahlung geändert.“
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