Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), spricht während der Pressekonferenz zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 und dem Finanzplan für 2022 bis 2026. Foto: picture alliance/Michael Kappeler

16.03.2022
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Bundesregierung beschließt Sondervermögen Bundeswehr und plant Verteidigungsetat bis 2026

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeleitet. Das hatte Bundeskanzler Scholz in der Regierungserklärung am 27. Februar im Deutschen Bundestag eindrucksvoll deutlich gemacht und mit der Ankündigung signifikanter Investitionen in die Bundeswehr verbunden. Die Bundesregierung wandelt das nun in konkretes Regierungshandeln um.
 
In seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Bundeskabinett die sogenannten Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 sowie die damit verbundene Finanzplanung bis zum Jahr 2026. Bis dahin und ab 2023 sind für den Verteidigungshaushalt Ausgaben in Höhe von 50,1 Milliarden Euro jährlich vorgesehen. Die damit festgeschriebene Linie liegt deutlich über der ursprünglichen Planung der letzten Bundesregierung, die nach einem zunächst vorgesehenen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr sogar eine sinkende Finanzlinie auf 46,7 Milliarden Euro bis 2025 beabsichtigt hatte. Die Eckpunkte stellen die Planungsgrundlage für die Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2023 dar. Dieser soll im Juni durch das Kabinett auf den Weg gebracht werden. Der Bundestag wird diesen dann ab September beraten und beschließen.

Des Weiteren beschloss das Kabinett den Entwurf des Bundeshaushaltes 2022. Wegen der Neuwahlen des Bundestages konnte der noch von der letzten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Haushalt nicht vom Parlament beschlossen werden. Der neue Entwurf der Bundesregierung soll bis Ende Juni vom Bundestag beschlossen werden und wird damit die sogenannte vorläufige Haushaltsführung der Bundesregierung beenden. Der Verteidigungshaushalt wird 2022 auf 50,3 Milliarden Euro steigen - das ist ein Plus von mehr als 7% im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021.

„Der Beschluss des Bundeskabinetts, das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für bessere Ausrüstung und Ausstattung zu beschließen, ist eine Zeitenwende für die Bundeswehr“, sagt der 1. Stellv. Bundesvorsitzende Stabsfeldwebel Thomas Schwappacher. „Nach Jahren schmerzhafter Einschnitte kann jetzt wieder beschafft werden, was unsere Streitkräfte für die Auftragserfüllung der Landes- und Bündnisverteidigung brauchen.“ Der Deutsche BundeswehrVerband hat dieses Sondervermögen seit langem nachdrücklich gefordert. Schwappacher: „Jetzt wächst der Wehretat auf eine Größenordnung, die wir mindestens brauchen, um unsere Bundeswehr voll einsatzbereit zu machen und alle notwendigen Fähigkeiten auch zu erhalten.“

Schließlich brachte das Kabinett das viel diskutierte Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg. Aus diesen, so die Absicht der Bundesregierung, sollen zusätzlich zum Verteidigungshaushalt festgelegte „überjährige Großvorhaben“ der Bundeswehr finanziert werden. Mit diesem Instrument wird es der Bundesregierung endlich möglich sein, das mit der Nato vereinbarte Ziel von Verteidigungsausgaben in Höhe von 2 % des BIP erstmals zu erreichen.  Das Sondervermögen soll sogar grundgesetzlich verankert werden, weil die beabsichtigte Finanzierungsaufgabe umfangreich und langfristig angelegt ist und zudem ein international sichtbares und glaubwürdiges Signal gesetzt werden soll. Die „Verwaltung“ des Sondervermögens wird in einem ebenfalls beschlossene „Errichtungsgesetz“ geregelt.

Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr wird eine Forderung des DBwV Realität. Der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner, hatte bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine das Modell eines Sondervermögens als Ausweg aus der Unterfinanzierung der Bundeswehr vorgeschlagen. In den Tagen nach der Regierungserklärung hatte der Bundesvorsitzende immer wieder betont, dass nun große Anstrengungen zu unternehmen seien, um diese einmalige Gelegenheit optimal für eine schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft zu nutzen. So sei die Beschaffungsorganisation zu stärken oder auch das Vergabe- und Haushaltsrecht anzupassen. Ohne strukturelle Anpassungen in der Bundeswehr werde es zudem nicht gelingen, das angestrebte und für die Sicherheit Deutschlands notwendige Ziel zügig zu erreichen: Einsatzbereite Streitkräfte, die der Nato das liefern, was Deutschland zugesagt hat. 

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