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Auch die Namen von Nils Bruns, Martin Kadir Augustyniak und Robert Hartert sind an den Gedenkstelen im Wald der Erinnerung beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr zu finden. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Der 2. April 2010 hat sich ins kollektive Gedächtnis der Bundeswehr eingebrannt: An jenem Tag, heute vor 14 Jahren, fielen bei schweren Kämpfen bei der Ortschaft Isa Khel im Norden Afghanistans die Soldaten Hauptfeldwebel Nils Bruns, Hauptgefreiter Martin Kadir Augustyniak und Stabsgefreiter Robert Hartert. Acht ihrer Kameraden wurden bei dem Ereignis, das als Karfreitagsgefecht in die Geschichte einging, zum Teil schwer verwundet.
In den vergangenen Jahren hat sich langsam und noch recht leise eine Erinnerungskultur rund um das Karfreitagsgefecht ausgeprägt. Ihr Treiber sind vor allem Veteranen und Veteraninnen, die an eben jene Ereignisse und bitteren Verluste erinnern, die so viele Soldatinnen und Soldaten tief geprägt haben. So wird heute mit vielen Veranstaltungen an das Karfreitagsgefecht erinnert – etwa mit den K-Spendenmärschen, die seit 2010 durchgeführt werden. Beim diesjährigen 14K3-Marsch geht es darum, 14 Kilometer mit 14 Kilogramm Gepäck zurückzulegen – in Gedenken an die drei gefallenen Kameraden.
Politische Aufarbeitung des Einsatzes geht voran
Auch bei der politischen Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes hat sich einiges getan: Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, der sich mit den Umständen des Abzuges im Sommer 2021 beschäftigt. Die beiden Jahrzehnte des gesamten Afghanistan-Einsatzes nimmt eine im Sommer 2022 eingesetzte Enquete-Kommission in den Fokus, um Lehren für die künftige Außen- und Sicherheitspolitik zu ziehen. Unter den zwölf Sachverständigen, die die Abgeordneten bei der Aufarbeitung des deutschen Engagements am Hindukusch unterstützen, ist der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner. Im Februar stellte die Enquete-Kommission ihren Zwischenbericht vor. Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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