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Deutsche Soldaten in Litauen: Mit dem Artikelgesetz sollen auch die Rahmenbdingungen für die künftig in dem baltischen Staat stationierte Brigade 45 geschaffen werden. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Mit dem Artikelgesetz „Zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften der Bundeswehr“ bringt die Bundesregierung wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitenwende auf den Weg. Das Gesetzesvorhaben soll die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken; es geht dabei auch um die Brigade 45, die in Litauen aufgebaut und stationiert werden soll.
Der laufende Prozess – das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren – wird eng vom Deutschen BundeswehrVerband begleitet. Wesentliche Verbandsforderungen werden so im Gesetz aufgenommen.
Was ist noch passiert?
Anfang September wird die deutsche Luftverteidigung gestärkt: Die Bundeswehr stellt ihr erstes Flugabwehrsystem IRIS-T in Dienst. Fünf weitere soll die Flugabwehrraketengruppe 61 im schleswig-holsteinischen Todendorf noch erhalten. Eigentlich hätte die Luftwaffe schon früher ihr erstes IRIS-T-System erhalten sollen, doch das wurde an die ukrainischen Streitkräfte abgegeben. Dort bewährt sich das Gerät bei der Abwehr russischer Angriffe.
Ende September wird bekannt, wer das Kommando über die Litauen aufzustellende Brigade 45 übernehmen soll: Die Wahl fällt auf Brigadegeneral Christoph Huber. Mit dem Terrain im Baltikum ist Huber vertraut: Bereits 2017 war er Kommandeur der ersten enhanced Forward Presence (eFP) Battlegroup in Rukla.
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