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Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer entschuldigte sich bei homosexuellen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Diskriminierungen zu leiden hatten. Foto: Bundeswehr/Sebastian Wilke
Berlin. Denunziation, Diskriminierung, Verfolgung und Existenzvernichtung: Das waren die Merkmale des Umgangs mit homosexuellen Soldaten seit Gründung der Bundeswehr 1955 bis in die 1980er Jahre. Erst dann, wohl auch in Folge der so genannten Kießling-Affäre um den falschen Verdacht gegen den Bundeswehr-General Günther Kießling (1925-2009) im Jahr 1983, hat sich der Umgang verändert, bis im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klar gestellt wurde, dass Homosexuelle niemals mehr zu diskriminieren sind. Der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) ließ daraufhin den umstrittenen „Erlass zur Personalführung homosexueller Soldaten in der Bundeswehr“ aufheben. Bis dahin erlittenes Unrecht soll nun durch gesetzlich verankerte Rehabilitierung wiedergutgemacht werden.
„Die Praxis der Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr, die für die Politik der damaligen Zeit stand, bedauere ich sehr. Bei denen, die darunter zu leiden hatten, entschuldige ich mich“, erklärte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Vorfeld der Veröffentlichung einer Studie zur politischen Linie in vergangenen Jahrzehnten. Am Mittwochabend (17. September) stellte der Historiker Dr. Klaus Storkmann im Bundesverteidigungsministerium die Ergebnisse seiner Studie vor, die 2017 von der damaligen Ministerin Ursula von der Leyen in Auftrag gegeben worden ist. Sein Fazit ist: „Gleichgeschlechtliche Orientierung galt in der Bundeswehr bis zur Jahrtausendwende als Sicherheitsrisiko und machte eine Karriere als Offizier oder Unteroffizier unmöglich.“
Als „beschämend und unerhört“ bezeichnete die Verteidigungsministerin den damaligen Umgang der Bundeswehr mit homosexuellen Soldaten. Doch bei bloßen Worten der Empörung oder des Bedauerns soll es nicht bleiben: Kramp-Karrenbauer kündigte ein Rehabilitierungsgesetz an, das „in Kürze“ zur weiteren Abstimmung in die zuständigen Ressorts gegeben werden soll. Vier Eckpunkte des Gesetzesvorhabens nannte die Ministerin:
„All das ist rechtlich alles andere als einfach“, sagte Kramp-Karrenbauer, „wir werden mit diesem Rehabilitierungsgesetz an den Rand des juristisch machbaren gehen müssen.“ Sie sei sich bewusst, dass man damit nicht jedem Schicksal und jedem Unrecht gerecht werden könne. Das Signal, das von diesem Gesetz ausgehe, sei aber alle Anstrengungen und auch „die eine oder andere Unzulänglichkeit wert“, so die Ministerin.
Das ZMSBw hat im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung die Geschichte dieses Umgangs mit Homosexualität auf breiter Quellenbasis erstmals wissenschaftlich untersucht. Gestützt auf eine Vielzahl von internen Papieren des BMVg aus Archiven, auf Entscheidungen der Truppendienst- und Verwaltungsgerichte, sowie auf mehr als sechzig befragte Zeitzeugen beantwortet die Studie zentrale Fragen zur Geschichte homosexueller Soldaten in der Bundeswehr. Am Ende der Vorstellung seiner Studie sagte Oberstleutnant Dr. Storkmann: „Alle Ergebnisse der Studie lassen sich auf einen kurzen Nenner bringen: Wertwandel braucht Zeit. Nach der Entkriminalisierung der Homosexualität 1969 dauerte es genau 30 Jahre, also eine Generation, bis sich die Bundeswehr vollständig für Homosexuelle öffnete.“
Begleitet wurde die Präsentation der Studie mit dem Titel „Tabu und Toleranz“ von einer Diskussionsveranstaltung, die per Livestream auf der Homepage des Verteidigungsministeriums und auf Twitter verfolgt werden konnte. Zuvor konnten Fragen per E-Mail eingereicht werden. Eine Auswahl wurde im Rahmen der Diskussionsveranstaltung beantwortet, die verbleibenden Fragen später. Auf dem Podium waren unter anderem Generalinspekteur Eberhard Zorn, der ehemalige Soldat und Zeitzeuge Dierk Koch und Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender des Vereins QueerBw.
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