Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Für den DBwV ist klar: Die Corona-Sonderzahlung muss allen Statusgruppen der Bundeswehr zugutekommen. Foto: DBwV/gr. Darrelmann
Berlin. Die Bundesregierung hat die Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Besoldungsempfänger eingeleitet. Dafür legte das Bundesinnenministerium bereits gestern den ersten Gesetzentwurf vor und hat die Verbände und Gewerkschaften beteiligt. Dieser Gesetzentwurf behandelt noch nicht den großen Wurf einer Übernahme der Gesamtergebnisse, sondern nur die Corona-Sonderzahlung. Ziel ist es, noch mit den Dezemberbezügen die Auszahlung der Sonderzahlung für alle Statusgruppen hinzukriegen. Damit können neben den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden, für die bereits am 25. Oktober ein diesbezüglicher Tarifvertrag geschlossen wurde, auch die Soldaten und Beamten von einem Teil der finanziellen Verbesserungen profitieren. Das ist schon mal eine gute Nachricht, aber im Prinzip „nur die halbe Miete“.
Der Fachbereichsvorsitzende Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch betont in diesem Zusammenhang: „Gerade an den Details erweist sich Wertschätzung. Zum Tarifabschluss gehört auch die einmalige Corona-Sonderzahlung, welche in Höhe von 200 bis 600 Euro allen Beschäftigten, Auszubildenden und Anwärtern der Bundeswehr zugutekommen sollte. Es erschließt sich mir nicht, weshalb unsere Freiwillig Wehrdienstleistenden, unsere Reservedienstleistenden sowie unsere Pensionäre hiervon ausgeschlossen werden sollten. Bislang fehlen im Gesetzentwurf die für diese Statusgruppen notwendigen Regelungen. Das muss dringend nachgebessert werden.“ Die einmalige Prämie, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden soll, ist als außergewöhnliche Maßnahme der Wertschätzung in einem besonders schwierigen Jahr zu verstehen – daher muss sie auch allen Menschen der Bundeswehr zugutekommen. Sie soll die Belastungen der Corona-Krise ein wenig abfedern. Und diese Belastungen hatten alle. Buch weiter: „Jeder geht zum Friseur oder zum Supermarkt und hat gemerkt, wie sehr sich alles verteuert hat. Der Dienstherr sollte hier keinen Keil zwischen die Statusgruppen treiben, sondern Wertschätzung und Belastungsausgleich allen zugutekommen lassen.“
Am Wochenende hatten sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss geeinigt, der neben der oben beschriebenen Corona-Sonderzahlung ein Lohnplus von insgesamt 3,2 Prozent sowie zahlreiche Verbesserungen unter anderem für Pflegepersonal vorsieht, allerdings eine recht lange Laufzeit von 28 Monaten aufweist.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: