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Impfungen sind in Deutschland nach wie vor freiwillig. Für Soldaten gilt allerdings eine Ausnahme. Hier besteht eine Duldungspflicht der Impfung unter Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Foto: Bundeswehr/Jonas Weber
Soldaten müssen eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden. Ob und wie das für die Corona-Schutzimpfung gilt, wird derzeit geprüft. Das Vorgehen bei sogenannten «duldungspflichtigen Impfungen» ist aber eingespielt - und bisher ohne viel Aufregung über die Bühne gegangen.
Berlin (dpa) - Die Bundeswehr steht vor einer Entscheidung über die Ausweitung einer Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus. Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde «eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen Sars-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann». Der «Spiegel» hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen.
Der Impfschutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Auslandseinsätze bewährt. «Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen», sagte der Sprecher. «Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.»
Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe. «Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die Sars-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit.» Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Corona-Impfpflicht und auch eine spezielle für Pflegekräfte oder das Gesundheitswesen aus.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen «dienstrechtliche Konsequenzen».
Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. «Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen», heißt es dort in Paragraf 17a. Und: «Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.»
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