Auf dem Weg zur Pressekonferenz: Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schalte mit den Ministerpräsidenten zur Lockerung der Corona-Maßnahmen. Foto: Michael Sohn/AP/POOL/dpa

Auf dem Weg zur Pressekonferenz: Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schalte mit den Ministerpräsidenten zur Lockerung der Corona-Maßnahmen. Foto: Michael Sohn/AP/POOL/dpa

06.05.2020
Amina Vieth

Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Bundesländer müssen Notfallplan vorlegen

Berlin. Es wird bundesweit Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben. Die Bundesländer entscheiden im Detail selbst, wie diese aussehen und wann sie umgesetzt werden. Fest steht: Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, künftig dürfen sich aber auch Angehörige zweier Haushalte treffen. Ab Mitte Mai soll es zudem Geisterspiele in der Ersten und Zweiten Bundesliga geben. Im Handel wird die 800-Quadratmeter-Beschränkung aufgehoben. Jedes Land muss jedoch ein Konzept für einen „Notfallmechanismus“ vorlegen – und im Bedarfsfall umgehend umsetzen. Das ist das Ergebnis der Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten.

„Wir haben die allererste Phase der Pandemie hinter uns. Aber uns muss immer bewusst sein, dass wir immer noch am Anfang der Pandemie sind und noch eine lange Auseinandersetzung mit dem Virus vor uns haben“, sagte Merkel eingangs der Pressekonferenz. Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts seien „sehr erfreulich“. Die Neuinfektionen seien an einigen Tagen sogar nur im dreistelligen Bereich.

„Wir stehen jetzt ein einem Punkt, an dem wir sagen können, dass wir das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, erreicht haben, und unser Gesundheitssystem vor Überforderung schützen konnten.“ Das sei nur möglich gewesen, weil die Bürger sich auf Beschränkungen eingelassen und so das Leben anderer Menschen gerettet haben.

Die jetzige Situation mache es möglich, dass über weitere Öffnungen beraten werden konnte. Dabei soll der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Nahverkehr und Handel weiterhin gelten – es könnte im Zuge der schrittweisen Öffnungen verschiedener Bereiche sogar eine Erweiterung der Maskenpflicht kommen. In Sachen Kontaktbeschränkungen müssen sich die Bundesländer, wenn sie schon andere Entscheidungen getroffen haben, nicht an die bundesweite Maßgabe haben.

Was wann geöffnet wird, ist Ländersache. Dort werden jeweils eigene Konzepte entwickelt und schrittweise umgesetzt – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Es soll aber bundesweit mehr Möglichkeiten für Breitensport geben. Trainings sollen wieder erlaubt sein, insofern sie unter freiem Himmel und kontaktlos stattfinden. Abstandsregeln von ein bis zwei Metern müssen eingehalten werden.

Eine Gruppe, die für die Kanzlerin von „ganz besonderer Wichtigkeit“ ist, „das sind die die älteren Menschen, die in den Einrichtungen auf Besuche verzichten mussten. Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir auch in Zeiten von Öffnungen an sie denken.“ Deswegen sei es ihr wichtig, dass eine feste Kontaktperson wieder regelmäßig zu Besuch kommen kann.

Auch mit Blick auf die föderale Vielfalt habe man aber eine Sache gemeinsam beschlossen, „die für mich maßgeblich und wichtig ist“, sagte Merkel: Wenn es niedrige Infektionszahlen gibt, dann müsse es auch einen Notfallmechanismus geben für den Fall, dass wieder mehr Infektionen auftreten. Die Länder müssen daher sicherstellen, dass Landkreise oder kreisfreie Städte mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen.

Wenn das Aufkommen der Infektionen nur lokal begrenzt ist, wie in einem Heim, könne das Konzept nur diese Einrichtung umfassen. Wenn es allgemein ist und die Infektionsketten nicht nachvollziehbar sind, müsse das Konzept grundsätzlich greifen. „Und zwar so lange, bis der Wert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter den Richtwert sinkt.“

In Deutschland sei es laut Merkel aktuell nur ein Landkreis mit einer Infektionszahl von mehr als 50 auf 100.000 Einwohner.

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