Der Missionsführer der Ausbildungsmission „Gazelle“ legt Annegret Kramp-Karrenbauer bei einer Präsentation im Luftstützpunkt in Niamey ein sogenanntes Tourniquet an. Damit lassen sich Gliedmaßen im Falle einer schweren Verletzung abbinden. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Der Missionsführer der Ausbildungsmission „Gazelle“ legt Annegret Kramp-Karrenbauer bei einer Präsentation im Luftstützpunkt in Niamey ein sogenanntes Tourniquet an. Damit lassen sich Gliedmaßen im Falle einer schweren Verletzung abbinden. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

08.10.2019
DBwV

Mandat: Früher ja, heute nein...

Niamey. Es ist einer der geheimnisvollsten Einsätze der Bundeswehr: Seit einiger Zeit führen Spezialkräfte der Bundeswehr eine Ausbildungsmission in Niger durch. Ihr Name: Operation „Gazelle“. Die breitere deutsche Öffentlichkeit nahm davon erst Kenntnis, als der Wehrbeauftragte die Frage aufwarf, ob ein solcher Einsatz nicht durch ein Bundestagsmandat abgedeckt sein müsste. Jetzt informierte sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die in Begleitung des Bundesvorsitzenden Oberstleutnant André Wüstner und einiger Parlamentarier die deutschen Soldaten in Niger und Mali besucht, vor Ort über die Mission.
 
Vom Verteidigungsministerium hatte es zuletzt geheißen, die Mission „Gazelle“ sei aufgrund einer Einladung sowie einer bilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Niger ins Leben gerufen wurde. Im Kern geht es dabei um die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der nigrischen Spezialkräfte, ein weiteres Ziel ist aber auch die Netzwerkbildung in der Region: So kann man im Fall eines Evakuierungsauftrages schnell und effektiv agieren.

Jetzt, im Zuge der Ministerinnenreise, kam erneut die Frage auf, warum dieses Engagement nicht nur in Teilen geheim gehalten wurde, sondern mit Blick auf das fehlende Mandat ohne Parlamentsbeteiligung erfolgt. Die formale Begründung lautete, dass die Ausbildungsunterstützung aufgrund der Kooperationsvereinbarung erfolgt und dass des Weiteren nicht mit einer „bewaffneten Unternehmung“ im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu rechnen sei. Schließlich bilde man örtlich begrenzt aus und begleite nigrische Streitkräfte nicht in den scharfen Einsatz.
 
Glücklicherweise haben die deutschen Ausbilder zumindest in Fürsorge-Angelegenheiten keine Nachteile durch das fehlende Mandat: Schon vor Monaten hatte der DBwV Anpassungen für derartige Missionen und einsatzgleiche Verpflichtungen durchgesetzt - das Greifen der Einsatzversorgung beispielsweise oder die Zahlung des AVZ. Auch die Verleihung einer Einsatzmedaille wurde bereits beantragt. Und dennoch bleibt ein komischer Beigeschmack.
 

Lieber eine Parlamentsbeteiligung zu viel als eine zu wenig

Vor Jahren wäre jedenfalls eine derartige Mission ohne Mandat nicht denkbar gewesen. Zugegeben: Im Jahr 1988 rechnete auch noch niemand mit „out of area - Missionen“, noch 2010 dachte niemand daran, dass sich Deutschland wie heute im Irak an einer der „Koalition der Willigen“ beteiligen könnte. Rechtsauffassungen verändern sich, das Parlament scheint es mehrheitlich zu akzeptieren. Vielleicht wäre dann auch der Zeitpunkt gekommen, in einem nächsten Koalitionsvertrag die Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu vereinbaren. Dann könnte sich Politik über klare Kriterien für Einsatzmandate verständigen, dann gebe es eine entsprechende Linie. Das hatte seinerzeit schon die Rühe-Kommission vorgesehen, SPD und Union konnten sich allerdings in der Phase der Umsetzung nicht einigen und begruben das Projekt.

Für den DBwV gilt: lieber eine Parlamentsbeteiligung zu viel als eine zu wenig. Es ist schon wichtig, dass Politik und Öffentlichkeit über Einsatzziele, Rahmenbedingungen und Engagement wissen. Das hat nebenbei übrigens auch etwas mit Verantwortung zu tun.

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