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Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
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Frühstartrente: DBwV fordert auch Bundeswehrfamilien im Ausland zu berücksichtigen
Die Luftwaffe im Jubiläumsjahr – Verantwortung, Einsatz und Teamgeist
Die Anschläge vom 11. September 2001 – das Menetekel des 21. Jahrhunderts
Beginn der Haushaltsberatungen im Bundestag
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Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Missionsführer der Ausbildungsmission „Gazelle“ legt Annegret Kramp-Karrenbauer bei einer Präsentation im Luftstützpunkt in Niamey ein sogenanntes Tourniquet an. Damit lassen sich Gliedmaßen im Falle einer schweren Verletzung abbinden. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Niamey. Es ist einer der geheimnisvollsten Einsätze der Bundeswehr: Seit einiger Zeit führen Spezialkräfte der Bundeswehr eine Ausbildungsmission in Niger durch. Ihr Name: Operation „Gazelle“. Die breitere deutsche Öffentlichkeit nahm davon erst Kenntnis, als der Wehrbeauftragte die Frage aufwarf, ob ein solcher Einsatz nicht durch ein Bundestagsmandat abgedeckt sein müsste. Jetzt informierte sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die in Begleitung des Bundesvorsitzenden Oberstleutnant André Wüstner und einiger Parlamentarier die deutschen Soldaten in Niger und Mali besucht, vor Ort über die Mission. Vom Verteidigungsministerium hatte es zuletzt geheißen, die Mission „Gazelle“ sei aufgrund einer Einladung sowie einer bilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Niger ins Leben gerufen wurde. Im Kern geht es dabei um die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der nigrischen Spezialkräfte, ein weiteres Ziel ist aber auch die Netzwerkbildung in der Region: So kann man im Fall eines Evakuierungsauftrages schnell und effektiv agieren.
Jetzt, im Zuge der Ministerinnenreise, kam erneut die Frage auf, warum dieses Engagement nicht nur in Teilen geheim gehalten wurde, sondern mit Blick auf das fehlende Mandat ohne Parlamentsbeteiligung erfolgt. Die formale Begründung lautete, dass die Ausbildungsunterstützung aufgrund der Kooperationsvereinbarung erfolgt und dass des Weiteren nicht mit einer „bewaffneten Unternehmung“ im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu rechnen sei. Schließlich bilde man örtlich begrenzt aus und begleite nigrische Streitkräfte nicht in den scharfen Einsatz. Glücklicherweise haben die deutschen Ausbilder zumindest in Fürsorge-Angelegenheiten keine Nachteile durch das fehlende Mandat: Schon vor Monaten hatte der DBwV Anpassungen für derartige Missionen und einsatzgleiche Verpflichtungen durchgesetzt - das Greifen der Einsatzversorgung beispielsweise oder die Zahlung des AVZ. Auch die Verleihung einer Einsatzmedaille wurde bereits beantragt. Und dennoch bleibt ein komischer Beigeschmack.
Lieber eine Parlamentsbeteiligung zu viel als eine zu wenig
Vor Jahren wäre jedenfalls eine derartige Mission ohne Mandat nicht denkbar gewesen. Zugegeben: Im Jahr 1988 rechnete auch noch niemand mit „out of area - Missionen“, noch 2010 dachte niemand daran, dass sich Deutschland wie heute im Irak an einer der „Koalition der Willigen“ beteiligen könnte. Rechtsauffassungen verändern sich, das Parlament scheint es mehrheitlich zu akzeptieren. Vielleicht wäre dann auch der Zeitpunkt gekommen, in einem nächsten Koalitionsvertrag die Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu vereinbaren. Dann könnte sich Politik über klare Kriterien für Einsatzmandate verständigen, dann gebe es eine entsprechende Linie. Das hatte seinerzeit schon die Rühe-Kommission vorgesehen, SPD und Union konnten sich allerdings in der Phase der Umsetzung nicht einigen und begruben das Projekt.
Für den DBwV gilt: lieber eine Parlamentsbeteiligung zu viel als eine zu wenig. Es ist schon wichtig, dass Politik und Öffentlichkeit über Einsatzziele, Rahmenbedingungen und Engagement wissen. Das hat nebenbei übrigens auch etwas mit Verantwortung zu tun.
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