Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Vor dem Bonner Landgericht wird an diesem Mittwoch (28. Oktober) die Klage eines Berufssoldaten verhandelt. Er hat die Bundeswehr - das Bundesverteidigungsministerium mit Sitz in Bonn - auf 150 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Häuserkampf-Übung im Januar 2018 auf dem Truppenübungsplatz Lehnin in Brandenburg soll dem 39-jährigen Unteroffizier durch einen der zwölf Teilnehmer aus einer Entfernung von acht bis zehn Metern das rechte Auge ausgeschossen worden sein.
Außerdem hatte der Kläger, der bei der Übung als Ausbilder und Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, einen Jochbein-Trümmerbruch, einen Abriss des Augapfels und eine Perforation des Nasenbeins erlitten. Ob der 39-Jährige je wieder komplett dienstfähig sein wird, ist auch zwei Jahre nach dem Vorfall offen.
Laut Klage hat der beklagte Schütze, ebenfalls ein erfahrener Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns, durch die Schussabgabe die Dienstvorschriften nicht eingehalten. Der verklagte Bund widerspricht dem. Die Schussabgabe sei nicht verbotswidrig gewesen. Vielmehr habe der Kläger einen Fehler begangen, als er ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie des Schützen getreten sei.
Ein Strafverfahren gegen den Hauptmann wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde bereits eingestellt. Auch hat es kein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Unglücksschützen gegeben.
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