70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Vor dem Bonner Landgericht wird an diesem Mittwoch (28. Oktober) die Klage eines Berufssoldaten verhandelt. Er hat die Bundeswehr - das Bundesverteidigungsministerium mit Sitz in Bonn - auf 150 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Häuserkampf-Übung im Januar 2018 auf dem Truppenübungsplatz Lehnin in Brandenburg soll dem 39-jährigen Unteroffizier durch einen der zwölf Teilnehmer aus einer Entfernung von acht bis zehn Metern das rechte Auge ausgeschossen worden sein.
Außerdem hatte der Kläger, der bei der Übung als Ausbilder und Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, einen Jochbein-Trümmerbruch, einen Abriss des Augapfels und eine Perforation des Nasenbeins erlitten. Ob der 39-Jährige je wieder komplett dienstfähig sein wird, ist auch zwei Jahre nach dem Vorfall offen.
Laut Klage hat der beklagte Schütze, ebenfalls ein erfahrener Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns, durch die Schussabgabe die Dienstvorschriften nicht eingehalten. Der verklagte Bund widerspricht dem. Die Schussabgabe sei nicht verbotswidrig gewesen. Vielmehr habe der Kläger einen Fehler begangen, als er ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie des Schützen getreten sei.
Ein Strafverfahren gegen den Hauptmann wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde bereits eingestellt. Auch hat es kein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Unglücksschützen gegeben.
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