Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
"Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten", sagt Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA.
Der Versuch, die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg anzufechten, ist erfolglos geblieben. Die Wahl vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden, entschied jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und die geltend gemachten Wahlmängel seien als unzulässig zurückgewiesen worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
In einer Stellungnahme erklärte Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten. Durch die trotzdem erfolgte Erörterung von Rechtsfragen wird den zukünftigen Wahlvorständen mehr Rechtssicherheit gegeben.“
Hier geht es zur Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht.
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