70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
"Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten", sagt Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA.
Der Versuch, die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg anzufechten, ist erfolglos geblieben. Die Wahl vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden, entschied jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und die geltend gemachten Wahlmängel seien als unzulässig zurückgewiesen worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
In einer Stellungnahme erklärte Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten. Durch die trotzdem erfolgte Erörterung von Rechtsfragen wird den zukünftigen Wahlvorständen mehr Rechtssicherheit gegeben.“
Hier geht es zur Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht.
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