70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Justitiar Christian Sieh vertrat heute den Deutschen BundeswehrVerband als Sachverständiger in der Anhörung des Verteidigungsausschusses zur geplanten Verschärfung des Soldatenrechts. Screenshot: DBwV
Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo – das wurde heute bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich. Die Gesetzesänderungen haben es in sich: Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können – bislang gelten vier Jahre. „Verfassungskonform“ sei das, so die Sachverständigen. Für den DBwV dagegen sind die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend.
DBwV-Justitiar Major d.R. Christian Sieh nahm für den Verband als Sachverständiger an der Ausschusssitzung teil. Und führte den Abgeordneten vor Augen, warum der DBwV dem Entwurf ganz überwiegend kritisch und im Kern strikt ablehnend gegenübersteht. „Diese Verschärfung ist nach unserer Bewertung völlig verfehlt“, sagte der Justitiar. Auch wenn das Vorhaben noch konform mit der Verfassung sei: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.“
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