70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) will künftig auch solche Soldaten stärker in den Blick nehmen, bei denen die Schwelle zum Rechtsextremismus noch nicht überschritten ist. MAD-Präsident Christof Gramm sagte am Dienstag in einer Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, seine Behörde wolle auch bei Bundeswehr-Angehörigen noch genauer hinschauen, bei denen es «Erkenntnisse zu fehlender Verfassungstreue» gebe. Diese «haben in der Bundeswehr nichts verloren», betonte er.
Er räumte ein, in der Vergangenheit habe man sich vor allem auf die «schweren Fälle» konzentriert. Laut Gramm bearbeitet der MAD aktuell rund 500 Verdachtsfälle alleine im Bereich Rechtsextremismus.
Der Fall des Offiziers Franco A. hatte im April 2017 umfangreiche Ermittlungen ausgelöst, weil es den Verdacht gab, er könne Teil einer größeren rechtsextremistischen Gruppe sein. Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann. Gramm betonte, die durch den Fall Franco A. aufgekommenen Befürchtungen, in der Bundeswehr habe sich eine radikale «Schattenarmee» gebildet, hätten sich so nicht bestätigt.
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