Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Außendienstmitarbeiter Matthias Eppner war bei der Kameradschaft ERH Oberere Bayerischer Wald zu Gast. Foto: Kare
Grafenwiesen. Ende November 2024 war bei der Mitgliederversammlung der Kameradschaft ERH Oberer Bayrischer Wald der Außendienst des Landesverbandes mit Hauptfeldwebel d.R. Matthias Eppner im Einsatz.
Eppner wurde vom KERH-Vorsitzenden Karl-Heinz Garbe eingeladen, um über Vollmacht, Patientenverfügung und Testament vorzutragen. Die Informationen des Außendienstmitarbeiters zu gesetzlichen Vorschriften und den Neuerungen dazu, wie Dokumente zur Vorsorge rechtssicher verfasst und was im Einzelnen beachtet werden sollte, nahmen die Zuhörer dankbar auf. Einmal mehr wurde deutlich, dass auch einmal verfasste Verfügungen zur Vorsorge regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft und ggf. Änderungen der persönlichen Situation angepasst werden sollten.
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