DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
„Es kommt jetzt mehr denn je auf einen starken DBwV an“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur Modernisierung des Bundesbeamtenrechts ist eine grundsätzlich begrüßenswerte Initiative. Sie beweist, dass zum einen die Notwendigkeit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft vor dem demografischen Hintergrund in der Politik erkannt wird, und zum anderen, dass das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) allein diesen Bedarf nicht ausreichend abdecken kann. Erfreulicherweise berücksichtigen einige der Forderungen der FDP diejenigen des DBwV aus dessen Agenda „Zivilpersonal der Bundeswehr stärken“, so Aspekte der Personalgewinnung, bessere Durchlässigkeit von Beamtenlaufbahnen und die Umgestaltung des dienstlichen Beurteilungssystems bei Verzicht auf Beurteilungskontingente.
Die eingebrachten Forderungen verdienen eine wohlwollende Betrachtung, auch wenn es einige Punkte darunter gibt, die kritisch zu bewerten sind. Eine eigene für IT-Fachkräfte einzuführende Laufbahn mit attraktiver Besoldung anstelle der Gewährung von Zulagen für diese Berufsgruppe erscheint interessant, jedoch als Einheitslaufbahn abseits der existierenden mittleren, gehobenen und höheren Laufbahnen unrealistisch. Sehr zu begrüßen ist die geforderte Flexibilisierung des Ruheeintrittsalters. Dabei wird das zunehmende Interesse an einer Tätigkeit über die Ruhestandsgrenze hinaus berücksichtigt. Genauer spezifiziert werden muss dagegen jedoch die Beschäftigung von Ruhestandsbeamten bei dringendem dienstlichen Bedarf. Hier sollten weitestgehend Freiwilligkeit und natürlich die gesundheitliche Eignung zählen.
Kritischer ist der geforderte Ausbau des Altersgelds bei dauerhaftem Wechsel von Beamten in die Privatwirtschaft zu sehen. Das Dienstverhältnis eines Beamten ist kein Job wie jeder andere, sondern vielmehr ein besonderes, auf Lebenszeit zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn geschlossenes Verhältnis auf Gegenseitigkeit, bei dem Verlässlichkeit und Treue eine besondere Rolle spielen. Natürlich ist ein vorzeitiges Ausscheiden auf Wunsch des Beamten durchaus möglich und für seine Dienstzeit muss ein angemessenes Altersgeld gezahlt, jedoch nicht attraktiv gestaltet werden. Es würde auch kein privatwirtschaftlicher Unternehmer seinem ausscheidewilligen Angestellten einen zusätzlichen Bonus neben den Ansprüchen der betrieblichen Altersvorsorge geben wollen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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