70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Verfahren den „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln bestätigt. Foto: picture alliance/dpa/Guido Kirchner
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach summarischer Prüfung zum „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln geäußert und diesen insoweit bestätigt. Der Stopp war danach mit der sogenannten „Sonntagsweisung“ am 10. Mai und damit noch vor der Instagram-Ankündigung des Generalinspekteurs und dem Tagesbefehl vom 16. bzw. 19. Mai verfügt worden für alle Beförderungen, die nicht bis zum 30. Juni realisiert werden würden. Die mit der Weisung verfügte Aussetzung von Beförderungen zum Stabsfeldwebel sei vom weiten Organisationsermessen der Exekutive gedeckt. Der Dienstherr habe erkannt, dass die Mindestdienstzeiten rechtswidrig seien und müsse daher handeln, was den Abbruch der Verfahren bzw. deren Nichtdurchführung rechtfertige. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.Neue Anträge auf Mitbetrachtung und ermessensgerechte Auswahl für eine Beförderung können damit bis auf Weiteres in rechtmäßiger Weise abgelehnt werden. Das betrifft auch diejenigen, die die bisherige Hürde von 16 Feldwebeldienstjahren zwischenzeitlich erreicht hätten.Klar ist nach den Beschlüssen des OVG NRW damit aber nur, dass derzeit dienstherrenseitige Beförderungen zum Stabsfeldwebel rechtmäßigerweise nicht erfolgen. Hinsichtlich der berechtigt gestellten Fragen nach den weiteren Konsequenzen sowie den individuellen Perspektiven und nachvollziehbaren Sorgen kann derzeit aber weiterhin leider nur abgewartet werden. Derzeit ist die Erarbeitung der Leitplanken für die neue Struktur in vollem Gange – und der DBwV bringt sich ein, wo es geht. Wir werden weiterhin berichten, sobald es neue belastbare Erkenntnisse gibt.
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