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Gewinnen, qualifizieren, binden: AG 3 zieht Bilanz für Soldaten auf Zeit
Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Frühstartrente vom Deutschen Bundestag beschlossen – Bundeswehrfamilien im Ausland gehen leer aus!
Reform des Nachrichtendienstrechts: Erweiterung der Befugnisse für BND und BfV
Bundestag berät Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Bundeskanzler Merz: Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
Mandatsverlängerung für Bundeswehreinsätze im Südsudan und dem Roten Meer
Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Verfahren den „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln bestätigt. Foto: picture alliance/dpa/Guido Kirchner
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach summarischer Prüfung zum „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln geäußert und diesen insoweit bestätigt. Der Stopp war danach mit der sogenannten „Sonntagsweisung“ am 10. Mai und damit noch vor der Instagram-Ankündigung des Generalinspekteurs und dem Tagesbefehl vom 16. bzw. 19. Mai verfügt worden für alle Beförderungen, die nicht bis zum 30. Juni realisiert werden würden. Die mit der Weisung verfügte Aussetzung von Beförderungen zum Stabsfeldwebel sei vom weiten Organisationsermessen der Exekutive gedeckt. Der Dienstherr habe erkannt, dass die Mindestdienstzeiten rechtswidrig seien und müsse daher handeln, was den Abbruch der Verfahren bzw. deren Nichtdurchführung rechtfertige. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.Neue Anträge auf Mitbetrachtung und ermessensgerechte Auswahl für eine Beförderung können damit bis auf Weiteres in rechtmäßiger Weise abgelehnt werden. Das betrifft auch diejenigen, die die bisherige Hürde von 16 Feldwebeldienstjahren zwischenzeitlich erreicht hätten.Klar ist nach den Beschlüssen des OVG NRW damit aber nur, dass derzeit dienstherrenseitige Beförderungen zum Stabsfeldwebel rechtmäßigerweise nicht erfolgen. Hinsichtlich der berechtigt gestellten Fragen nach den weiteren Konsequenzen sowie den individuellen Perspektiven und nachvollziehbaren Sorgen kann derzeit aber weiterhin leider nur abgewartet werden. Derzeit ist die Erarbeitung der Leitplanken für die neue Struktur in vollem Gange – und der DBwV bringt sich ein, wo es geht. Wir werden weiterhin berichten, sobald es neue belastbare Erkenntnisse gibt.
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