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Für den DBwV im Petitionsausschuss: Albrecht Kiesner (r.) und Thomas Kamenzky, Mitarbeiter der Abteilung Recht. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Berlin. Die Beihilfe-Petition war ein Riesenerfolg: Durch die Mobilisierung der DBwV-Mitglieder kamen fast 63.000 Unterschriften zusammen – die erforderliche Marke der 50.000 wurde damit deutlich überschritten. Die Politik konnte das berechtigte Anliegen der Beihilfeempfänger, die nichts anderes erwarten als eine zügige Bearbeitung ihrer Beihilfeanträge, nicht länger ignorieren. Nun folgte der nächste logische Schritt: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Petition 90814. Diese fordert ein, dass der Versorgungsempfänger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass seine Medikamenten-, Arzt- oder Krankenhausrechnungen innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Klar, dass der Deutsche BundeswehrVerband die Position seiner Mitglieder bei der öffentlichen Anhörung im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin vertrat. „Die immer wieder auftretenden Verzögerungen bei der Erstattung der Beihilfe sind ein Thema, das mich persönlich schon seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten bewegt“, sagte Albrecht Kiesner, Vorsitzender Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV-Bundesvorstand zu den Mitgliedern des Ausschusses. Der Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R., der bei der Anhörung den Petenten vertrat, ergänzte: „Es bedarf schon einer gehörigen Portion Unmut, bevor aktive und pensionierte Staatsdiener Beschwerde über einen Missstand führen, wie er zuletzt zwischen April 2018 und April 2019 aufgetreten ist. Dieser Personenkreis ist höchst loyal zu seinem Dienstherrn und zeigt für vieles ein hohes Maß an Verständnis.“
Verständnis zeigten die Mitglieder des Petitionsausschusses für die berechtigte Erwartung der Beihilfeempfänger, ihre Kosten in einem angemessenen Zeitraum erstattet zu bekommen. So wollten die Abgeordneten vom Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium Stephan Mayer wissen, wie in Zukunft größere Verzögerungen bei der Beihilfebearbeitung im Bundesverwaltungsamt vermieden werden können. Das Innenressort will dem mit verstärktem Personaleinsatz und neuen technischen Möglichkeiten, wie der seit einiger Zeit verfügbaren Beihilfe-App, entgegenwirken. Kiesner sagte, dass er die App ausprobiert habe und diese auch gut funktioniere, warnte aber: „Viele der Beihilfeempfänger sind hochbetagte Menschen, für die ist eine App keine Lösung.“
Wie geht es nun weiter? Der Petitionsausschuss wird sich in den kommenden Wochen in weiteren Beratungen mit dem Thema Beihilfe beschäftigen. Klar ist: Der DBwV wird auch in dieser Sache am Ball bleiben und im Sinne seiner Mitglieder handeln. Dafür stellt der Verband den beteiligten Ressorts auch gerne seine Expertise zur Verfügung – am DBwV soll es nicht scheitern.
Die komplette Anhörung im Petitionsausschuss finden Sie HIER. Wenn Sie direkt zum Anhörungsthema Beihilfe gelangen wollen, klicken Sie im Video-Stream auf 02:04:22.
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