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Berlin - Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat nach einem Zeitungsbericht Mängel in der Bundeswehr beim Umgang mit Rechtsextremen ausgemacht. Entlassungen, die aufgrund einer rechten Gesinnung vorgenommen wurden, seien zum Teil nicht an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weitergemeldet worden, schreibt die «Welt am Sonntag» (14. Juli 2019). In anderen Fällen seien Personen zwar mit Kenntnis des MAD entlassen worden, dieser habe dann aber nicht den Verfassungsschutz informiert, der für den zivilen Bereich verantwortlich ist.
Der MAD übernimmt im militärischen Bereich die Aufgabe, die auf ziviler Seite die Verfassungsschutzbehörden wahrnehmen. Ein Sprecher sagte der Zeitung, der MAD nehme «jeden Hinweis auf Extremismus in der Bundeswehr sehr ernst und geht allen Meldungen nach». Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht seien in den Jahren 2012 bis 2018 im Durchschnitt jährlich 300 Verdachtsfälle aus dem Bereich des Rechtsextremismus aufgenommen worden. Aktuell würden etwa 450 solcher Fälle bearbeitet. Seit 2014 wurden demnach insgesamt 19 militärische und 5 zivile Angehörige aufgrund Rechtsextremismus aus der Bundeswehr entlassen.
Dem Bericht zufolge untersucht das für die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium seit mehreren Monaten, ob es Bezüge zwischen rechtsextremistischen Netzwerken und der Bundeswehr gibt. Ein Abschlussbericht solle in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden.
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