70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgt eine Anhebung der Bezüge um 2,99 Prozent Foto: pixabay
Berlin. Mit der heutigen Aufnahme des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes in das Bundesgesetzblatt ist der letzte formale Schritt erledigt. Die Bundesregierung hat ihr Versprechen eingehalten und die im Frühjahr erfolgte Tarifanpassung auf die Besoldung sowie Versorgung übertragen. Durch In-Kraft-Treten des am 27.09.2018 vom Bundestag verabschiedeten Anpassungsgesetzes sind die bisher unter Vorbehalt stehenden Auszahlungen nun endgültig rechtswirksam. So erfolgt rückwirkend zum 1. März 2018 eine Anhebung der Bezüge von 2,99 Prozent. Eine weitere Anhebung von 3.09 Prozent wird zum 1. April 2019 vorgenommen. Zum 1. März 2020 schließt sich eine weitere Anpassung von 1,06 Prozent an. Mit der nunmehr linearen Anpassung des Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen konnte erneut ein wesentliches Verbandsprojekt umgesetzt werden, das den Bedürfnissen aller aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Beamten Rechnung trägt. Der Startschuss für das verbandliche Vorgehen fiel bereits bei der letzten Hauptversammlung im November 2017, als die überwältigende Mehrheit der Delegierten für die Tarifforderung stimmten. Dem Beschluss folgten zahlreiche Gespräche mit anderen Interessenvertretungen und Berufsverbänden. Der Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern fiel zufriedenstellend aus. Im Rahmen der Verbändebeteiligung und im sich anschließenden Gesetzgebungsprozess der Übernahme der Tarifergebnisse durch den Besoldungsbereich, platzierte der BundeswehrVerband seine Forderungen nachdrücklich und rügte zeitgleich Lücken, wie die fehlende Dynamisierung der Zulagen. Für die Beantwortung detaillierter Fragen aus der Mitgliedschaft sowie der Lieferung weiterer Hintergrundinformationen wurden ein sog. FAQ zur diesjährigen Anpassungsrunde und ein Besoldungsflyer erstellt. Dieser ist bei Bedarf hier einsehbar. Eine Besoldungstabelle für die Versorgungsempfänger und deren Angehörige mit weiteren Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen sind im internen Bereich der Homepage abrufbar. Bei Bedarf geht es hier direkt zum Dokument.
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