Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der 115. Sitzung des Deutschen Bundestags wurde zu später Stunde das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz behandelt, das insbesondere für die Bestandssoldaten eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen vorsieht. Foto: dpa
Berlin. Das Ziel ist nach wie vor klar: Es geht um eine langfristig einsatzbereite, einsatzfähige und einsatzwillige Bundeswehr. Am gestrigen Donnerstag (26. September) wurde zu später Stunde im Bundestag ein weiterer Schritt in Richtung dieses Ziels vollzogen.
Die Abgeordneten haben sich in erster Lesung mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts“, kurz Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz oder BesStMG, befasst. Das Gesetzespaket, das in vielen Punkten die Handschrift des Deutschen BundeswehrVerbands trägt, hat es in sich: Der Entwurf sieht eine Verbesserung bestehender Zulagen sowie die Einführung neuer Zulagen vor. Zudem soll der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) erhöht und der Ausnahmetatbestandszuschlag eingeführt werden – diese Regelung wurde unter Beteiligung des DBwV entworfen und sieht einen finanziellen Ausgleich für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung vor.
Stephan Mayer, Staatssekretär im Innenministerium, betonte: „In diesem Gesetzentwurf verbergen sich nur positive Aspekte für unseren öffentlichen Dienst.“ Im Bezug auf den Fachkräftemangel sagte Mayer, man müsse alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die Fähigsten der Fähigen zu bekommen. Mit dem BesStMG werde dem Rechnung getragen. Die geplante Erhöhung des AVZ um bis zu 44 Prozent bezeichnete Mayer angesichts der Risiken und Anforderungen in den Einsatzgebieten als „vollkommen sachgerecht“. Ein wichtiger Punkt sei auch die Verbesserung des Umzugskostenrechts. Vorgesehen ist der Ausbau der Wahlmöglichkeiten zwischen Umzugskostenrecht und Trennungsgeld, insbesondere bei Auslandsverwendungen.
Kritik am Gesetzentwurf kam von der Opposition. Sowohl Konstantin Kuhle (FDP) als auch Petra Pau (Die Linke) monierten, dass das Gesetz unzureichend sei, um Fachpersonal wie etwa IT-Kräfte zu gewinnen.
Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, man müsse den Umstand würdigen, dass immer höhere Leistungen von Polizei und Bundeswehr erwartet würden. „Wir entscheiden hier über Auslandseinsätze und Mandate. Diejenigen, die das austragen müssen, sind aber de Soldatinnen und Soldaten. Deswegen ist es so wichtig, dass sie für ihre Auslandsverwendungen entsprechende Zulagen bekommen.“ Ebenso wichtig seien die Ausnahmetatbestände, fügte Lindh hinzu.
Für Lindh ist der Begriff BesStMG etwas sperrig – der SPD-Parlamentarier bezeichnete das Gesetz in der Debatte als „Glücklichere-Beamten-Gesetz“. Bis zur entscheidenden 2. und 3. Lesung mit der Verabschiedung des Gesetzes bleibt noch etwas Zeit – diese ist im November vorgesehen. Diese verbleibenden Wochen wird der Deutsche BundeswehrVerband nutzen, um an der einen oder anderen Stelle weitere Verbesserungen im Sinne seiner Mitglieder zu erreichen. Sodass am Ende hoffentlich auch ein „Glücklichere-Soldaten-Gesetz“ steht.
Die komplette Debatte ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen.
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