70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Innenministerium war das federführende Ressort für das BesStMG. Foto: BMI
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach umfangreicher Kritik am ersten Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (BesStMG) hatte das federführende BMI einen zweiten Entwurf nachgelegt, der in nochmals geänderter Fassung im Juli durch das Bundeskabinett verabschiedet wurde. Im Vergleich zum ersten Entwurf fällt auf, dass insbesondere die Formulierungen zu meist inhaltsgleichen Regelungen geändert wurden. Gleichwohl wurden Regelungen verbessert und sogar Ergänzungen hinzugefügt, die allerdings der Bundeswehr nur zum Teil zugutekommen. Auffälligste inhaltliche Änderung in der Fassung des Kabinettsbeschlusses ist die Entfernung der Regelungen des Familienzuschlags aus dem BesStMG.
Zwar waren ursprünglich zahlreiche Verbesserungen hierfür vorgesehen, jedoch auch eine erhebliche Reduzierung des Familienzuschlags für Verheiratete. Den Familienzuschlag möchte man zu einem späteren Zeitpunkt separat regeln. Damit hat man Zeit gewonnen, die Regelungen hinsichtlich ihrer Attraktivität kritisch zu überprüfen.
Von den Verbesserungen der dem Bundestag zugeleiteten Entwurfsfassung zum BesStMG profitieren nicht nur Uniformträger, sondern auch Beamte. Dabei sollen von den bestehenden Stellenzulagen nur diejenigen erhöht werden, die im Artikelgesetz von 2015 nicht betroffen waren, eine Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit sind jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Eine Technikerzulage findet weiterhin keine Berücksichtigung, die IT-Zulage soll nicht für die Bundeswehr gelten.
Begrüßenswert ist die Einführung eines höheren Eingangsamts für die gehobene naturwissenschaftliche Laufbahn analog zur technischen Laufbahn. Warum man den mittleren naturwissenschaftlichen Dienst hierbei unberücksichtigt lässt, erschließt sich einem jedoch nicht.
Der DGB sprach in seiner Stellungnahme zum BesStMG von einem Stückwerk. Eine harte Bewertung, jedoch nachvollziehbar, denn unter Modernisierung versteht man etwas anderes als den jetzt in den Bundestag eingebrachten Entwurf. Der DBwV wird mit seinen Mandatsträgern in Gesprächen im Bundestag in den nächsten Monaten das BesStMG zwar nicht modernisieren können. Er wird aber noch versuchen, es durch weitere Verbesserungen etwas attraktiver zu gestalten.
Mit herzlichen GrüßenIhr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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