70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Beteiligung der Personalräte und Vertrauenspersonen muss auch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden. Foto: DBwV/Scheurer
Die Beteiligung der Personalräte und Vertrauenspersonen muss aufrechterhalten werden.
Begründung Grundsätzlich werden durch die Corona-Pandemie die Beteiligungsrechte nicht eingeschränkt. Ein Entfallen der Beteiligungsrechte aufgrund von Notstandsregelungen sieht weder das BPersVG noch das SBG vor. Das bedeutet, dass die Beteiligung auch während der Corona-Pandemie fortgeführt werden muss. Deshalb ist auf eine weitere Durchführung der Beteiligungsrechte hinzuwirken.
Dabei sind die Personalräte und Vertrauenspersonen soweit wie möglich durch die Dienststellenleitung und die Disziplinarvorgesetzten zu unterstützen. Es gilt in der derzeitigen Situation im Rahmen der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle zielorientierte und adäquate Lösungen zu suchen, um der sich täglich ändernden Lage gerecht zu werden.
Die Corona- Pandemie führt in den Dienststellen zu verschiedenen Veränderungen im Dienstablauf, wie die vermehrte Anordnung von Tele-Arbeit und mobilem Arbeiten. Darüber hinaus stellen sich für die Beschäftigten dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen, zum Beispiel in Bezug auf die Urlaubsgewährung. Für diese dienstlichen Veränderungen ist es wichtig, dass der Personalrat informiert und beteiligt wird, damit er sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen kann.
Ferner kann der Personalrat mittels des Initiativrechts nach § 70 Abs. 1 BPersVG und die Vertrauensperson mit dem Vorschlagsrecht des § 22 Abs. 1 sowie § 23 Abs. 1 S. 3 SBG, konstruktive Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Pandemie einbringen. Hierbei sind insbesondere die Beteiligungstatbestände der §§ 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG sowie § 25 Abs. 3 Nr. 10 SBG zu beachten. Diese ermöglichen es dem Personalrat/der Vertrauensperson, Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, anzustoßen.
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