Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Beteiligung der Personalräte und Vertrauenspersonen muss auch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden. Foto: DBwV/Scheurer
Die Beteiligung der Personalräte und Vertrauenspersonen muss aufrechterhalten werden.
Begründung Grundsätzlich werden durch die Corona-Pandemie die Beteiligungsrechte nicht eingeschränkt. Ein Entfallen der Beteiligungsrechte aufgrund von Notstandsregelungen sieht weder das BPersVG noch das SBG vor. Das bedeutet, dass die Beteiligung auch während der Corona-Pandemie fortgeführt werden muss. Deshalb ist auf eine weitere Durchführung der Beteiligungsrechte hinzuwirken.
Dabei sind die Personalräte und Vertrauenspersonen soweit wie möglich durch die Dienststellenleitung und die Disziplinarvorgesetzten zu unterstützen. Es gilt in der derzeitigen Situation im Rahmen der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle zielorientierte und adäquate Lösungen zu suchen, um der sich täglich ändernden Lage gerecht zu werden.
Die Corona- Pandemie führt in den Dienststellen zu verschiedenen Veränderungen im Dienstablauf, wie die vermehrte Anordnung von Tele-Arbeit und mobilem Arbeiten. Darüber hinaus stellen sich für die Beschäftigten dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen, zum Beispiel in Bezug auf die Urlaubsgewährung. Für diese dienstlichen Veränderungen ist es wichtig, dass der Personalrat informiert und beteiligt wird, damit er sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen kann.
Ferner kann der Personalrat mittels des Initiativrechts nach § 70 Abs. 1 BPersVG und die Vertrauensperson mit dem Vorschlagsrecht des § 22 Abs. 1 sowie § 23 Abs. 1 S. 3 SBG, konstruktive Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Pandemie einbringen. Hierbei sind insbesondere die Beteiligungstatbestände der §§ 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG sowie § 25 Abs. 3 Nr. 10 SBG zu beachten. Diese ermöglichen es dem Personalrat/der Vertrauensperson, Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, anzustoßen.
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